Sächsische Staatsanwaltschaften haben im vergangenen Jahr erneut weniger Anträge auf Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gestellt als 2023. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden erfolgte das für 212 Beschuldigte, im Jahr davor waren es 325.
Damit wurden seit einer Aufforderung an diese Behörden, diese Möglichkeit zur Verfolgung einfacher Straftaten stärker zu nutzen, insgesamt 3.243 Anträge auf eine schnelle Entscheidung gestellt.
Für das beschleunigte Verfahren kommt grundsätzlich jedes Delikt mit geringem oder mittlerem Schuldgehalt für das beschleunigte Verfahren in Betracht - von Ladendiebstahl bis Drogenhandel. 2018 wurden laut Statistik bei den Amtsgerichten 122 Fälle in dieser Form verhandelt, 2020 waren es 514, 2021 nur 402 und für 2022 stehen 328 zu Buche.
Dabei kann bei klarer Beweislage die Anklage im Unterschied zum normalen Strafverfahren mündlich erhoben, der Betroffene innerhalb von 24 Stunden geladen und sofort vor einem Strafrichter oder einem Schöffengericht verhandelt werden.