Wegen fehlender Masernimpfung bei Schulkindern haben Sachsens Behörden in den vergangenen Jahren Hunderte Bußgelder gegen Eltern verhängt. Der Landkreis Mittelsachsen berichtet auf dpa-Anfrage von 185 Bußgeldbescheiden in den vergangenen zwei Schuljahren, der Kreis Görlitz von 314 verhängten Bußgeldern 2023, die Stadt Leipzig im selben Jahr von 184 Ordnungswidrigkeitsverfahren, die hierzu eingeleitet wurden. Seit März 2020 müssen Kinder, die eine Einrichtung wie Kindergarten, Hort oder Schule besuchen, gegen das hoch ansteckende Virus geimpft sein. Im Vogtland war es jüngst zu einem größeren Ausbruch gekommen. Laut Gesundheitsamt waren die betroffenen Kinder nicht ausreichend geimpft.
Während in Kindergärten und Horten ein Betretungsverbot ausgesprochen werden kann, wenn Kinder nicht geimpft sind, ist bei Schulen die Lage komplizierter. «Schulpflicht bricht Impfpflicht», erklärte das Kultusministerium auf Anfrage. Daher müssten auch ungeimpfte Kinder von Schulen aufgenommen werden. Doch melden die Schulen dies den Angaben zufolge an die Gesundheitsämter, die dann Bußgelder gegen die Eltern verhängen können. Die können bis zu 2500 Euro betragen, fallen aber meist geringer aus. Das Landratsamt Bautzen etwa sprach von Beträgen zwischen 50 und 200 Euro bei den mehr als 300 im vergangenen Jahr verhängten Bußgeldern, das Landratsamt Pirna von 250 Euro (79 Bußgelder 2023). «In der Kita gibt es keine Besuchspflicht», so das Ministerium. «Daher ist die Aufnahme der Kinder ohne Masernimpfung zu verweigern.»