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Gesundheitsministerium: Stufenkonzept für Maßnahmen in Corona-Hotspots

Symbolbild Coronavirus . pixabay
Symbolbild Coronavirus . pixabay

Sachsens Gesundheitsministerium hat ein Stufenkonzept erstellt, auf dessen Basis beim Auftreten eines erhöhten Infektionsgeschehens in Landkreisen und Kreisfreien Städten verschärfende Infektionsschutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Gesundheitsministerin Petra Köpping informierte die Staatsregierung auf deren Sitzung heute über dieses Konzept. Es formuliert neben grundsätzlichen Maßnahmen, die unabhängig von der Infektions-Stufe zu ergreifen sind, auch solche, die in den Stufen ab 20, 35 und 50 Fällen pro 100.000 Einwohner des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt innerhalb von einer Woche verschärfend ergriffen werden sollten. Eingebettet in dieses Konzept wurde die Testkonzeption, die auf der Entscheidung des sächsischen Kabinetts und der Test-Verordnung des Bundes aufbaut.

Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: »Wir geben den Behörden in den Landkreisen und Kreisfreien Städten eine konkrete Handlungsorientierung an die Hand, damit sie im Falle eines regionalen Anstiegs der Infektionsfälle in Abstimmung mit meinem Haus schnell und effektiv reagieren können. Da wir es zukünftig mit lokalen Ausbrüchen zu tun haben werden, haben wir uns zu diesem Strategiewechsel von einem landeseinheitlichen Vorgehen hin zu regionalen oder lokalen Maßnahmen in Abhängigkeit der 7-Tagesinzidenzen entschieden. Wichtig war mir, dass nach einem Vorwarnsystem bereits zu einem frühen Zeitpunkt Maßnahmen ergriffen werden können und wir nicht erst reagieren, wenn der absolute Alarmwert von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner während der letzten sieben Tage erreicht wird.« Die Ministerin ergänzt: »Auch wenn sich die Verantwortung jetzt mehr auf die regionalen Behörden verlagert, beraten und unterstützen wir alle Landräte und Oberbürgermeister und ihre Gremien und stimmen uns eng mit ihnen ab.«

Die vier Phasen in Corona Hotspots

Das Konzept sieht vier Phasen vor. Stufenphase 0 stellt den Normalbetrieb dar. Die Zahl der Neuinfektionen bewegt sich auf einem Wert von unter 20 neuen Fällen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner unterhalb der ersten Stufenphase. Es gelten die allgemeinen Maßnahmen für alle Phasen. Phase 1 wird erreicht, wenn die Zahl der Neuinfektionen einen Wert von 20 neuen Fällen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner übersteigt. Die allgemeinen Maßnahmen für alle Phasen werden intensiviert. In Phase 2 übersteigt die Zahl der Neuinfektionen einen Wert von 35 neuen Fällen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner. Zur Eindämmung der Infektionen können Beschränkungen im öffentlichen Raum angeordnet werden, wie die Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen, die Absage von Veranstaltungen, die Sperrung von Plätzen. Zugleich erweitert sich der Personenkreis, dem Testungen zur Verfügung stehen. Mit Phase 3 und einem Inzidenzwert von 50 neuen Fällen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner ist der absolute Ernstfall erreicht. Zur Unterbrechung der Infektionsketten werden Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Kontaktverbote oder Einschränkungen des öffentlichen Lebens angeordnet. Es kann zu großräumigen Schließungen von Einrichtungen kommen. Coronatests werden für bestimmte Berufs- und Bevölkerungsgruppen verpflichtend. Die Maßnahmen bleiben so lange bestehen bis die Zahl der Neuinfektionen den Inzidenzwert von 50 wieder unterschritten hat.

PhasenNeuinfektionenMaßnahmen
Stufenphase 0
< 20 innerhalb von 7 Tagen pro 100k EW
  • allgemeine Maßnahmen
Stufenphase 1
> 20 innerhalb von 7 Tagen pro 100k EW
  • Maßnahmen werden intensiviert
Stufenphase 2
> 35 innerhalb von 7 Tagen pro 100k EW
  • Beschränkungen im öffentlichen Raum
    • Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen
    • Absage von Veranstaltungen
    • die Sperrung von Plätzen
    • ...
Stufenphase 3
> 50 innerhalb von 7 Tagen pro 100k EW
  • Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Kontaktverbote oder Einschränkungen des öffentlichen Lebens
    • großräumige Schließungen 
    • Coronatests werden für bestimmte Berufs- und Bevölkerungsgruppen verpflichtend
    • ...


Für die in den einzelnen Stufenphasen nötigen freiwilligen und verpflichtenden Testungen stellt der Freistaat rund 20 Millionen Euro zur Verfügung.

Quelle: www.medienservice.sachsen.de/medien/news/238207