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Ärzte: Verzicht auf Aussagen im Prozess um Abrechnungsbetrug

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. / Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild
Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. / Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Im Verfahren um mutmaßlichen Abrechnungsbetrug vor dem Landgericht Leipzig haben die zwei angeklagten Ärzte auch am Dienstag auf Einlassungen verzichtet. Einer von ihnen hatte in der vergangenen Woche über seinen Verteidiger ankündigen lassen, dass er sich äußern und die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestreiten werde. Wann er aussagen wird, war zunächst noch unklar. Die Anwälte der beiden Angeklagten hatten die Vorwürfe am ersten Verhandlungstag am vergangenen Donnerstag (2. März) zurückgewiesen.

Die Staatsanwaltschaft legt den Ärzten Betrug beziehungsweise Beihilfe zum Betrug zur Last. Ein Arzt mit Praxen in Böhlen und Kitzscher soll Abrechnungen für nicht von ihm erbrachte Leistungen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen eingereicht haben. Dadurch habe er rund 2,4 Millionen Euro zu Unrecht erhalten, hieß es. Ihm wird Betrug in 17 Fällen vorgeworfen.

Der zweite Angeklagte, der mittlerweile im Ruhestand ist, ist wegen Beihilfe zum Betrug angeklagt. Er soll sich nach Absprache mit dem anderen Arzt darauf eingelassen haben, dass seine persönlichen Daten für mutmaßlich gefälschte Abrechnungen genutzt wurden - obwohl er in dieser Zeit krankheitsbedingt nicht in der Praxis tätig gewesen sei. Er wird sich laut seinem Anwalt demnächst einlassen.

Der Prozess wird am Dienstag (14. März) fortgesetzt. Das Urteil fällt voraussichtlich am 30. Mai.

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