Drei Tage nach der aus dem Ruder gelaufenen «Querdenken»-Demo in Leipzig hat das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Begründung für seinen umstrittenen Beschluss vorgelegt, der die Versammlung in der Innenstadt erlaubt hatte. Die Stadt Leipzig hatte die Demonstration zuvor eigentlich auf einen großen Messe-Parkplatz am Stadtrand verlegen wollen.
Laut Begründung sind die Richter auf der Grundlage einer Gefahrenprognose der Polizei von 16 000 Teilnehmern ausgegangen. Für eine solche Menschenmenge sei der Augustusplatz in Leipzig groß genug gewesen, auch unter Wahrung der Corona-Abstandsanforderungen von sechs Quadratmetern pro Person, hieß es. Zusammen mit einigen Nebenstraßen habe es auch noch einen ausreichend großen Puffer gegeben.
Zudem habe der von den Veranstaltern von Anfang an gewünschte Platz zumindest «eine gewisse Wahrscheinlichkeit» geboten, dass sich die Menschen auch wirklich dort versammeln und nicht ungeordnet in der Stadt verteilen, teilte das OVG am Dienstagabend in Bautzen mit. Nach der Verlegung an die Messe hatte der Anmelder angekündigt, die Demo dort nicht abhalten zu wollen.