In der vermeintlichen Fördermittelaffäre des sächsischen Sozialministeriums widerspricht ein Gutachter klar der Ansicht des Landesrechnungshofes. Demnach hat der Rechnungshof seine Kompetenzen überschritten, als er etwa dem Ministerium einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot vorwarf. Nach Einschätzung von Gutachter Friedhelm Hufen haben die Rechnungsprüfer übergriffig gehandelt. Sie seien vom Gesetzgeber nicht dazu befugt, Ausführungen zum Neutralitätsgebot und zur Chancengleichheit politischer Parteien zu verfassen. Der Verfassungsrechtler Hufen aus Mainz hatte das Gutachten im Auftrag mehrerer Stiftungen, die im Bereich Demokratiearbeit aktiv sind, angefertigt.
Der Rechnungshof nahm die Ausführungen zu dem Gutachten «zur Kenntnis». «Wir greifen bei unserer Prüfung auf die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs zurück. Zu dieser bisherigen Prüfungsweise stehen wir und werden dies auch künftig so handhaben», teilte die Behörde auf Anfrage mit.