Logo Die Sachsen News
powered by publizer® CMS

Videobeweis am Hauptbahnhof Dresden: Gesuchter Täter direkt in JVA

Symbolbild: Nahaufnahme eines Festgenommenen in grauem Pullover, dem ein Polizeibeamter Handschellen auf dem Rücken anlegt. Die Szene illustriert den Haftbefehl gegen einen 48-jährigen Tatverdächtigen am Hauptbahnhof Dresden.
Ende einer Diebestour: Die Bundespolizei nahm am Dresdner Hauptbahnhof einen mutmaßlichen Seriendieb fest. Der gesuchte 48-Jährige hortete Diebesgut im Schließfach und sitzt nun in Haft. Symbolbild: pixabay
Beim Handy-Klau gefilmt, beim Schließfach überführt: Wie die Bundespolizei in Dresden einen zweifach gesuchten Mann stoppte und 700 Euro Beute sicherstellte.

Dresden. Ein bestohlenes Filialpersonal führte die Ermittler auf die Spur: Gegen 12:35 Uhr meldete eine Mitarbeiterin eines Geschäfts im Hauptbahnhof Dresden den Diebstahl ihres Mobiltelefons. Die Beamten werteten daraufhin das Material der Videoüberwachung aus und identifizierten den Verdächtigen.

Kurz darauf stellten Einsatzkräfte den 48-jährigen tschechischen Staatsangehörigen im Bahnhofsgebäude. Bei der Durchsuchung entdeckten die Polizisten den Schlüssel zu einem Schließfach im Hauptbahnhof.

Diebesgut im Wert von 700 Euro sichergestellt

Bei der Öffnung des Schließfachs stießen die Beamten neben dem gestohlenen Handy auf weiteres Diebesgut aus umliegenden Geschäften. Darunter befanden sich zahlreiche Parfümflakons, Kosmetikartikel sowie hochwertige Cremes aus einer Apotheke. Die Bundespolizei beziffert den Gesamtwert der Waren auf rund 700 Euro und händigte die Gegenstände den betroffenen Geschäften wieder aus.

Die anschließende Überprüfung der Personalien ergab, dass gegen den Mann bereits zwei Fahndungen vorlagen: eine zur Festnahme zwecks Ausweisung und Abschiebung sowie eine weitere zur Vermögensabschöpfung. Zudem hatte ein Gericht dem 48-Jährigen bereits im Jahr 2024 das Recht auf Freizügigkeit wegen früherer Straftaten aberkannt. Er hielt sich somit unerlaubt im Bundesgebiet auf.

Ermittlungen wegen gewerbsmäßigen Diebstahls

Die Bundespolizei führte den Festgenommenen am Morgen des 2. November 2026 der Staatsanwaltschaft Dresden vor. Das Amtsgericht Dresden erließ daraufhin den Haftbefehl. Die Beamten lieferten den Beschuldigten noch am selben Tag in die Justizvollzugsanstalt Dresden ein. Er muss sich nun wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und des Verstoßes gegen das Freizügigkeitsgesetz verantworten.