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"Razzia" an Dresdens Grillplätzen: Wo das Ordnungsamt jetzt durchgreift

Nahaufnahme von mehreren braun gebratenen Würstchen auf einem Grillrost über glühenden Kohlen. Leichter Rauch steigt auf, im unscharfen Hintergrund liegt eine grüne Wiese im Freien.
Würstchen auf dem Rost: In Dresden kann das abseits erlaubter Plätze teuer werden. Der Gemeindliche Vollzugsdienst griff bei einer Großkontrolle gegen wildes Grillen an den Elbwiesen durch. Erwischten Wild-Grillern drohen bis zu 100 Euro Bußgeld. Symbolbild: pixabay/borevina
Von: Cornelius de Haas
Gezielt ging das Dresdner Ordnungsamt am Dienstag an Elbwiesen und Kiesgruben auf die Suche nach unerlaubten Grillfeuern. Das Ergebnis: sieben offene Feuer außerhalb der erlaubten Stellen. Und Bußgelder für alle, die erwischt wurden.

Dresden. Wo nicht gegrillt werden darf, wird trotzdem gegrillt: Dagegen ist der Gemeindliche Vollzugsdienst (GVD) am Dienstag, 25. August 2026, mit einem „Aktionstag Grillen" vorgegangen. Bei der Großkontrolle nahmen die Einsatzkräfte gezielt Menschen ins Visier, die an Elbwiesen, in Naturschutzgebieten und an Kiesgruben grillten oder offene Feuer entzündeten, anstatt die dafür vorgesehenen Grillplätze und erlaubnispflichtigen Feuerstellen zu nutzen.

Sieben verbotene Feuer: Bußgelder bis 100 Euro

An mehreren Orten im Stadtgebiet stellten die Kontrolleure im Lauf des Tages sieben Verstöße gegen die Regeln für offenes Feuer und Grillen fest. Die Betroffenen wurden direkt vor Ort auf ihr Fehlverhalten hingewiesen und müssen nun Bußgelder zwischen 30 und 100 Euro zahlen. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt vom Verstoß ab. Dabei wird zum Beispiel danach unterschieden, ob ohne Erlaubnis auf einer erlaubnispflichtigen Feuerstelle gegrillt wurde, außerhalb einer solchen Stelle oder ob dabei die Vegetation beschädigt wurde. Die Reaktionen fielen laut GVD unterschiedlich aus: Einige zeigten Verständnis, andere reagierten mit Unverständnis.

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Worum es dem Ordnungsamt geht

Der GVD betont, es gehe ihm vor allem um Aufklärung. Bei Trockenheit könne schon ein Funke schwere Folgen haben; die Schäden für die Umwelt seien dann kaum absehbar. Auch liegengelassenes Verpackungsmaterial belaste Böden und Gewässer und könne für Tiere gefährlich werden. Wer gegen die Regeln verstoße, müsse aber mit Konsequenzen rechnen.

Am selben Tag registrierten die Einsatzkräfte noch eine Reihe weiterer Verstöße: 24 im ruhenden Verkehr, sieben von Radfahrern ohne Beleuchtung, drei Nachtlager sowie einen freilaufenden Hund ohne Leine.

Weitere Kontrolltage geplant

Der Aktionstag soll kein Einzelfall bleiben. Der GVD kündigt weitere Kontrolltage zu wechselnden Schwerpunkten für Ordnung und Sauberkeit an und appelliert an die Bürger, Verantwortung für den öffentlichen Raum zu übernehmen. Wo in Dresden legal gegrillt und ein Lagerfeuer entzündet werden darf, steht unter www.dresden.de/lagerfeuer.

Cornelius de Haas
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Cornelius de Haas

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