Dresden. Wo nicht gegrillt werden darf, wird trotzdem gegrillt: Dagegen ist der Gemeindliche Vollzugsdienst (GVD) am Dienstag, 25. August 2026, mit einem „Aktionstag Grillen" vorgegangen. Bei der Großkontrolle nahmen die Einsatzkräfte gezielt Menschen ins Visier, die an Elbwiesen, in Naturschutzgebieten und an Kiesgruben grillten oder offene Feuer entzündeten, anstatt die dafür vorgesehenen Grillplätze und erlaubnispflichtigen Feuerstellen zu nutzen.
Sieben verbotene Feuer: Bußgelder bis 100 Euro
An mehreren Orten im Stadtgebiet stellten die Kontrolleure im Lauf des Tages sieben Verstöße gegen die Regeln für offenes Feuer und Grillen fest. Die Betroffenen wurden direkt vor Ort auf ihr Fehlverhalten hingewiesen und müssen nun Bußgelder zwischen 30 und 100 Euro zahlen. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt vom Verstoß ab. Dabei wird zum Beispiel danach unterschieden, ob ohne Erlaubnis auf einer erlaubnispflichtigen Feuerstelle gegrillt wurde, außerhalb einer solchen Stelle oder ob dabei die Vegetation beschädigt wurde. Die Reaktionen fielen laut GVD unterschiedlich aus: Einige zeigten Verständnis, andere reagierten mit Unverständnis.