Dresden. Die Landesdirektion Sachsen hat das Bürgerbegehren gegen Fahrplankürzungen bei den Dresdner Verkehrsbetrieben für unzulässig erklärt. Während Oberbürgermeister Dirk Hilbert die Entscheidung der Aufsichtsbehörde begrüßt, übt der Dresdner Grünen scharfe Kritik. Die Fraktion geht davon aus, dass die Initiatoren die Entscheidung rechtlich prüfen lassen.
Mit ihrem Bescheid vom 27. August 2026 bestätigt die Landesdirektion die Einschätzung des Dresdner Stadtrates vom 11. Dezember 2025. Obwohl die Initiative »Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!« um die Linken-Stadträte André Schollbach und Tilo Kießling sowie DVB-Aufsichtsrat Jens Matthis mehr als 40.000 Unterschriften gesammelt hatte, scheitert der Bürgerentscheid an gesetzlichen Vorgaben. Nach Auffassung der Behörde erfüllt der Kostendeckungsvorschlag der Initiatoren nicht die rechtlichen Anforderungen.
Ein Bürgerentscheid entfaltet eine dreijährige Bindungswirkung wie ein Stadtratsbeschluss. Daher verlangt das Sächsische Kommunalrecht einen durchführbaren Finanzierungsvorschlag. Die Landesdirektion führt aus, dass die Kostenschätzung der Initiatoren um bis zu vier Millionen Euro unter dem tatsächlichen Bedarf liege. Zusätzliche Einnahmen durch den Bund, das Land oder die SachsenEnergie AG ließen sich zudem nicht per Bürgerentscheid einfordern. Einzig eine Erhöhung der Gewerbesteuer liegt im Ermessen des Stadtrates, reicht zur Deckung der zweistelligen Millionenlücke aber nicht aus.