Logo Die Sachsen News
Nachrichten / Dresden News

Dresden: Bürgerbegehren gegen DVB-Kürzungen scheitert auch an der Landesdirektion

Blick aus dem Innenraum einer Dresdner Straßenbahn durch die Scheibe auf die Straße. Im Vordergrund sitzt ein Kind mit Helm und Schulranzen auf einem gelben Sitz, im Hintergrund kommt eine gelbe Straßenbahn entgegen.
Blick aus der Straßenbahn: Nach der Absage des Bürgerentscheids drohen in Dresden weiter Taktkürzungen. Für Fahrgäste und Schüler wie diesen Jungen bleibt die Zukunftsfähigkeit des DVB-Nahverkehrs ein umkämpftes Thema. Foto: privat
Von: Dresden News
Die Landesdirektion hat entschieden: Die Wünsche der Nahverkehrs-Initiative seien nicht finanzierbar. Während Oberbürgermeister Hilbert auf verlässliche Millionen-Investitionen ab 2027 verweist, rollt die nächste Welle der Kritik an.

Dresden. Die Landesdirektion Sachsen hat das Bürgerbegehren gegen Fahrplankürzungen bei den Dresdner Verkehrsbetrieben für unzulässig erklärt. Während Oberbürgermeister Dirk Hilbert die Entscheidung der Aufsichtsbehörde begrüßt, übt der Dresdner Grünen scharfe Kritik. Die Fraktion geht davon aus, dass die Initiatoren die Entscheidung rechtlich prüfen lassen.

Mit ihrem Bescheid vom 27. August 2026 bestätigt die Landesdirektion die Einschätzung des Dresdner Stadtrates vom 11. Dezember 2025. Obwohl die Initiative »Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!« um die Linken-Stadträte André Schollbach und Tilo Kießling sowie DVB-Aufsichtsrat Jens Matthis mehr als 40.000 Unterschriften gesammelt hatte, scheitert der Bürgerentscheid an gesetzlichen Vorgaben. Nach Auffassung der Behörde erfüllt der Kostendeckungsvorschlag der Initiatoren nicht die rechtlichen Anforderungen.

Ein Bürgerentscheid entfaltet eine dreijährige Bindungswirkung wie ein Stadtratsbeschluss. Daher verlangt das Sächsische Kommunalrecht einen durchführbaren Finanzierungsvorschlag. Die Landesdirektion führt aus, dass die Kostenschätzung der Initiatoren um bis zu vier Millionen Euro unter dem tatsächlichen Bedarf liege. Zusätzliche Einnahmen durch den Bund, das Land oder die SachsenEnergie AG ließen sich zudem nicht per Bürgerentscheid einfordern. Einzig eine Erhöhung der Gewerbesteuer liegt im Ermessen des Stadtrates, reicht zur Deckung der zweistelligen Millionenlücke aber nicht aus.

Mehr aus dieser Kategorie

Grüne verweisen auf Gutachten und städtisches Rechtsamt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Dresdner Stadtrat reagierte enttäuscht auf den Bescheid. Susanne Krause, DVB-Aufsichtsrätin und Mitglied im Bauausschuss für die Grünen, kritisierte die Entscheidung deutlich: „Mit großem Unverständnis nehmen wir zur Kenntnis, dass sich die Landesdirektion hier die fadenscheinige Argumentation des Oberbürgermeisters zu eigen macht. Wir gehen davon aus, dass die Einreicher diese Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen und vor Gericht Recht bekommen werden.“

Krause verwies auf ein von den Grünen im Herbst 2025 beauftragtes Rechtsgutachten der Verwaltungsrechtlerin Dr. Barbara Bushart, das die Zulässigkeit des Begehrens bestätigt hatte. Auch das städtische Rechtsamt sei zunächst zu diesem Ergebnis gekommen. „Seit Jahrzehnten ist eine bürgerfreundliche Interpretation der Zulässigkeit von Bürgerbegehren ständige Rechtsprechung“, sagte Krause. Oberbürgermeister und Stadtratsmehrheit hätten die Debatte um die Finanzierung unzulässigerweise mit der rechtlichen Prüfung vermischt.

Hilbert verteidigt Kurs und verweist auf Haushalt ab 2027

Oberbürgermeister Dirk Hilbert bewertet den Ausgang des Verfahrens anders. Nach seiner Ansicht zeigt die Entscheidung der Landesdirektion, dass die Vorstellungen der Initiatoren die kalkulierte Finanzierung weit übersteigen. „Sowohl der Stadtrat als auch ich als Oberbürgermeister bekennen uns klar zu den Dresdner Verkehrsbetrieben und zu einem leistungsfähigen, modernen und verlässlichen öffentlichen Verkehrsangebot für Dresden“, erklärte Hilbert. Das erreiche man jedoch nicht, indem man das Leistungsangebot auf dem Stand eines früheren Jahres einfriere.

Hilbert betonte, dass juristische Auseinandersetzungen die finanziellen Probleme der Verkehrsbetriebe nicht lösen. Ab dem Haushaltsjahr 2027 will die Stadtverwaltung den DVB über städtische Mittel und höhere Zuschüsse der Technischen Werke Dresden eine verlässliche Perspektive bieten. Damit sollen unter anderem der Ausbau der Königsbrücker Straße, die Campuslinie in der Südvorstadt und der Anschluss des Dresdner Nordens über die Linie 8 umgesetzt werden. Gleichzeitig fordert die Stadt vom Unternehmen weitere Optimierungen im Netz. Susanne Krause bezeichnete Hilberts Bekenntnis zum Nahverkehr angesichts aktueller Kürzungspläne hingegen als unglaubwürdig.

Dresden News
Artikel von

Dresden News

Dresden News ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Es gilt der Kodex der Plattform. Die Plattform prüft und behandelt Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere nach dem NetzDG.