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Mit 70 km/h über die Fußgängerbrücke: Anklage nach Irrfahrt in Dresden

Totale Aufnahme des belebten Neumarkts in Dresden bei Sonnenschein. In der Bildmitte steht die imposante Frauenkirche mit ihrer großen Kuppel, davor die Statue von Martin Luther. Menschen spazieren über den gepflasterten Platz.
Schauplatz einer gefährlichen Geisterfahrt: Über den Neumarkt vor der Frauenkirche raste ein Transporter auf das Martin-Luther-Denkmal zu. Nach der Amokfahrt durch die Altstadt hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben. Archivfoto: pixabay/KiEZ_Sebnitz
Mitten durch die Fußgängerzone am Neumarkt, vorbei an Familien und Rollstuhlfahrern: Nach der rasanten Transporter-Fahrt zieht die Staatsanwaltschaft Konsequenzen.

Dresden. Mit einem Transporter soll er über die gesperrte Augustusbrücke gerast sein, mitten durch die Altstadt, vorbei an Menschen, die ihm auswichen. Für diese Fahrt am 25. Mai hat die Staatsanwaltschaft Dresden einen 50-jährigen Deutschen angeklagt, wie die Behörde mitteilte. Der Vorwurf lautet auf vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs.

Gegen 10 Uhr soll der Mann mit etwa 70 Kilometern pro Stunde über die für Autos gesperrte Augustusbrücke gefahren sein. Zuvor habe er das Residenzschloss umrundet, sei durch das Georgentor in die Schlossstraße und rechts in die Straße am Fürstenzug abgebogen, dann über Fußwege in Richtung Neumarkt gefahren. Ein entgegenkommender Bus habe abrupt bremsen müssen, um einen Zusammenstoß zu verhindern.

Gefährdung am Neumarkt und am Terrassenufer

In der Fußgängerzone am Neumarkt soll er mit mehr als 50 Kilometern pro Stunde auf das Martin-Luther-Denkmal zugefahren sein und dabei eine Familie gefährdet haben, die zurückwich. Mit unverminderter Geschwindigkeit sei er bis zum Terrassenufer weitergefahren und habe dort einen Fußgänger mit seinem Kind im Rollstuhl gefährdet.

Beschuldigter in psychiatrischem Krankenhaus

Der 50-Jährige ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht vorbestraft und hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Es gebe deutliche Anhaltspunkte, dass er an einer schweren psychischen Erkrankung leide und bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen sein könnte.

Ein Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden erließ bereits am 18. Juni einen Unterbringungsbefehl, einen Tag später wurde der Mann festgenommen. Seither ist er einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Ob es zum Prozess kommt, entscheidet nun das Landgericht Dresden, das über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens befindet. Einen Termin für die Hauptverhandlung gibt es noch nicht. Bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung.