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Hackmesser zum Holzhacken, falscher Ausweis und Hitlergruß im Bahnhof: Bundespolizei zieht Dresdner Bilanz

Außenansicht der historischen Glas- und Sandsteinfassade des Dresdner Hauptbahnhofs mit dem Schriftzug „HAUPTBAHNHOF” und großer Werbeaufschrift. Personen gehen vor den Eingangstüren des Bahnhofsgebäudes auf dem Bahnhofsvorplatz
Kontrollen am Dresdner Hauptbahnhof: Die Bundespolizei vollstreckte hier am Wochenende zwei Haftbefehle und stellte ein Hackmesser sicher. Ein Gesuchter landete in der JVA Dresden, ein anderer konnte seine Strafe in letzter Minute bar begleichen. Foto: CdH
Ein Mann mit zwei Ausweisen und 18-Zentimeter-Klinge, ein Gesuchter mit verfassungsfeindlichen Parolen, ein dritter, der seine Strafe gerade noch bar begleichen kann: Drei Kontrollen an Dresdens Bahnhöfen, drei sehr unterschiedliche Fälle.

Dresden. Bei Kontrollen an den Dresdner Bahnhöfen hat die Bundespolizei innerhalb weniger Tage gleich mehrfach zugegriffen: Sie stellte zwei Messer sicher und vollstreckte zwei Haftbefehle. Einer der Kontrollierten fiel zusätzlich mit verfassungsfeindlichen Parolen auf.

Zwei Ausweise und ein Hackmesser im Rucksack

Den Auftakt machte am Abend des 23. Oktober ein 43-jähriger Deutscher, der einer Streife gegen 20 Uhr in der Kuppelhalle des Bahnhofs Dresden-Neustadt auffiel. Bei der Kontrolle wies er sich mit zwei gültigen Personalausweisen aus – einer davon war auf eine andere Person ausgestellt. Auf die Frage nach Waffen machte der Mann wirre Angaben. In seinem Rucksack fanden die Beamten ein Cuttermesser und ein Hackmesser mit 18 Zentimeter langer Klinge. Seine Erklärung: Er benutze die Messer zum Holzhacken. Die Messer wurden sichergestellt, es folgte ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz.

Gesuchter zeigt verfassungsfeindliche Parolen

Am Nachmittag des 24. Oktober geriet gegen 14.30 Uhr ein 64-Jähriger in der Kuppelhalle des Hauptbahnhofs ins Visier. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Rostock vor: 810 Euro oder 27 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Während der Maßnahmen äußerte der alkoholisierte Mann mehrfach verfassungsfeindliche Parolen. Die Geldsumme konnte er nicht aufbringen, auch ein Anruf bei Verwandten blieb erfolglos – er wurde in die Justizvollzugsanstalt Dresden gebracht. Nun muss er sich zusätzlich wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten.

Strafe in letzter Minute bar beglichen

Glimpflicher verlief der dritte Fall. Gegen 16.03 Uhr desselben Tages kontrollierten die Beamten im Hauptbahnhof einen 46-Jährigen, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Beleidigung vorlag: 585 Euro oder 39 Tage Haft. Der Mann zeigte sich zahlungswillig und rief einen Bekannten an. Der erschien kurz darauf auf dem Revier und beglich die Summe in bar. Dem 46-Jährigen blieb die Zelle damit erspart.