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Frag das Rathaus: Frist für Einwohnerfragestunde endet am 12. Mai

Blick über die Elbe in Dresden auf die historische Altstadt mit der Kunstakademie und der Frauenkirche. Im Vordergrund liegen mehrere Fahrgastschiffe der Weißen Flotte am Anleger. Das Bild symbolisiert das öffentliche Leben in Dresden.
Politik im Herzen der Altstadt: Während die Schiffe der Weißen Flotte am Terrassenufer anlegen, bereitet sich der Stadtrat im nahen Rathaus auf die Einwohnerfragestunde am 4. Juni 2026 vor. Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 12. Mai Zeit, ihre Fragen zu städtischen Themen wie Klimaanpassung oder Infrastruktur einzureichen. Foto: pixabay/MomentCatcher
Von: Dresden News
Nur zweimal im Jahr gibt es die Einwohnerfragestunde. Angesichts drängender Stadtthemen lohnt sich die Teilnahme – wer dabei sein will, muss jetzt handeln.

Dresden. Brücken unter Beobachtung, Trinkbrunnen vandalisiert, Wohnungsmarkt unter Druck, Haushalt am Limit: Dresden hat gerade viele Themen, über die man reden müsste. Am 4. Juni 2026 gibt es dafür einen offiziellen Kanal: die Einwohnerfragestunde im Dresdner Stadtrat. Wer eine Frage einreichen will, muss das bis Dienstag, 12. Mai, tun.

Die Einwohnerfragestunde ist kein Stammtisch, sondern ein formelles Instrument der demokratischen Beteiligung – verankert in der Sächsischen Gemeindeordnung. Zweimal im Jahr setzt der Oberbürgermeister diesen Tagesordnungspunkt auf die öffentliche Stadtratssitzung. Einwohnerinnen und Einwohner sowie Vertreter von Bürgerinitiativen können Fragen stellen, Anregungen geben oder Vorschläge einbringen – direkt gegenüber dem Stadtrat.

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So funktioniert es

Fragen können schriftlich eingereicht werden: per Post, per E-Mail an plenum@dresden.de oder über das Online-Formular unter www.dresden.de/einwohnerfragestunde. Wichtig: Im Betreff muss der Begriff „Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde" stehen, sonst wird die Anfrage nicht in der Sitzung behandelt. Pro Person ist eine Frage mit maximal drei Unterfragen möglich.

Die Fragestunde findet am Donnerstag, 4. Juni 2026, ab 16 Uhr im Plenarsaal des Neuen Rathauses, Rathausplatz 1, statt. Wer fragt, sollte persönlich anwesend sein - dann sind während der Sitzung auch zwei Nachfragen möglich. Der Oberbürgermeister oder ein Beauftragter antwortet mündlich; eine offene Aussprache findet nicht statt. Die schriftliche Antwort folgt innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung.

Was gefragt werden kann – und was nicht

Zulässig sind Fragen zu konkreten städtischen Angelegenheiten. Nicht zulässig sind persönliche Einzelfälle, Wiederholungsfragen, Beleidigungen oder Meinungsäußerungen sowie Fragen zu Tagesordnungspunkten derselben Sitzung. Ob eine Frage mündlich beantwortet wird oder schriftlich, entscheidet der Oberbürgermeister gemeinsam mit dem Ältestenrat.

Ein seltenes Fenster

Wer den Stadtrat direkt mit unbequemen Fragen konfrontieren will – etwa zum Stand des Brückenmonitorings nach der Carolabrücken-Erfahrung, zur Zukunft der Belegungsrechte nach 2036 oder zum Umgang mit Vandalismus an öffentlicher Infrastruktur – hat jetzt die Gelegenheit. Das nächste Mal wird es diese Möglichkeit erst in einem halben Jahr wieder geben.

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