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Ermittlungen in Dresden: Schwere Vorwürfe gegen früheren Parkeisenbahner

Fotocollage: Links fährt eine rot-weiße Miniatureisenbahn der Dresdner Parkeisenbahn im Park, rechts ist die Bronze-Statue der Justitia mit Waage und Augenbinde zu sehen.
Ermittlungen in Dresden: Gegen einen früheren Mitarbeiter der Parkeisenbahn wird wegen Jugendpornografie ermittelt. Die Fotocollage zeigt einen Zug der Parkeisenbahn sowie eine Justitia-Statue. Fotos: Rene Weidlich, pixabay/smuldur
Es geht um den Verdacht auf das Versenden von Pornografie und die Anforderung von Nacktbildern eines 14-Jährigen: Die Dresdner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen 29-jährigen ehemaligen Saisonarbeiter der Parkeisenbahn.

Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizei ermitteln gegen einen 29-jährigen Deutschen. Der Vorwurf lautet unter anderem auf Verbreiten pornografischer Inhalte und Sichverschaffen jugendpornografischer Inhalte. Der Mann war als saisonaler Mitarbeiter bei der Dresdner Parkeisenbahn tätig.

Konkret geht es um Vorgänge aus dem Jahr 2022. Damals soll der Beschuldigte, seinerzeit etwa 25 Jahre alt, einem 14-Jährigen pornografische Inhalte zugesandt haben. Zudem soll er den Jugendlichen aufgefordert haben, Nacktbilder von sich zu schicken, was dieser nach Angaben der Ermittler auch tat. Zwischen beiden habe über längere Zeit ein sexuelles Verhältnis bestanden.

Warum ein Teil der Vorwürfe nicht verfolgt wird

Zu dem sexuellen Verhältnis selbst teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass nach derzeitigem Ermittlungsstand keine Strafbarkeit vorliegt. Die Voraussetzungen für sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen oder von Jugendlichen seien nicht erfüllt. In Deutschland liegt das Schutzalter bei 14 Jahren; sexuelle Handlungen mit Jugendlichen ab diesem Alter sind nur unter bestimmten Bedingungen strafbar, etwa bei einem Abhängigkeitsverhältnis oder gegen Bezahlung.

Davon getrennt steht der Vorwurf, der Gegenstand der Ermittlungen bleibt: das Versenden von Pornografie an einen Jugendlichen und das Anfordern von Nacktaufnahmen eines 14-Jährigen. Beides ist strafbar.

Beschuldigter schweigt, Ermittlungen laufen

Der 29-Jährige ist nicht vorbestraft und hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an.

Einen Zusammenhang zwischen der Tätigkeit des Mannes bei der Parkeisenbahn und den Tatvorwürfen haben die Behörden nicht mitgeteilt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.