Dresden: Tödlicher Unfall an der Fritz-Löffler-Straße
Dresden. In der Südvorstadt hat sich am Freitagnachmittag ein tödlicher Straßenbahnunfall ereignet. An der Haltestelle Reichenbachstraße wurde ein 53-jähriger Fußgänger von einer Tram erfasst und so schwer verletzt, dass er noch am Unfallort starb. Gegen 15.39 Uhr war die Feuerwehr alarmiert worden, weil eine Person unter eine Straßenbahn geraten war – für die Einsatzkräfte wurde aus dem Rettungs- schnell ein Bergungseinsatz.
Was die Polizei zum Hergang sagt
Wie die Polizei gegenüber dem Portal Tag24 erklärte, überquerte der Mann kurz nach 15.30 Uhr aus Richtung Studentenwerk kommend bei Rot die Gleise, als eine Bahn der Linie 3 mit Fahrtziel Wilder Mann in die Haltestelle einfuhr und ihn erfasste. Der Fußgänger verstarb noch an der Unfallstelle; in der Straßenbahn wurde niemand verletzt. Den Sachschaden beziffert die Polizei auf rund 10.000 Euro. Die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang dauern an.
Bergung unter Sichtschutz - Betreuung für Fahrer und Zeugen
Für die Bergung hob die Feuerwehr mit hydraulischem Gerät den Stadtbahnwagen im Frontbereich an; dafür musste auch ein Geländer am Bahnsteig teilweise demontiert werden. Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen errichteten die Kräfte einen großflächigen Sichtschutz. Besondere Aufmerksamkeit galt den Menschen, die das Geschehen miterlebt hatten: Zwei Kinder, die den Unfall beobachtet hatten, wurden bis zum Eintreffen der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV) betreut, ebenso der Fahrer der Straßenbahn. Insgesamt waren 47 Einsatzkräfte vor Ort.
Folgen für den Nahverkehr
Der Tram-Betrieb rund um die Haltestelle war über mehrere Stunden unterbrochen. Die Linien 3 und 8 mussten umgeleitet werden, auch die Buslinie 66 und der übrige Verkehr auf der Fritz-Löffler-Straße kamen stadtauswärts zeitweise nicht durch. Die Feuerwehr appellierte zugleich, an Einsatzstellen mit schweren Unfällen die Absperrungen zu respektieren und den Kräften genug Raum zu lassen – zur Sicherheit aller und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen und Angehörigen.