Direkt nach der Landung in Dresden: Passagier kaufte sich von Haft frei
Dresden. Am späten Nachmittag des 3. November kontrollierten Beamte der Bundespolizei die Passagiere eines ankommenden Fluges im Ankunftsbereich des Dresdner Flughafens. Bei der Überprüfung eines 49-jährigen deutschen Staatsangehörigen stießen die Einsatzkräfte in den Fahndungssystemen auf einen offenen Vollstreckungshaftbefehl.
Diesen hatte die Staatsanwaltschaft Leipzig wegen Insolvenzverschleppung erlassen. Der Mann war rechtskräftig verurteilt worden, hatte die Geldstrafe von insgesamt 4.384,15 Euro jedoch bis dahin nicht bezahlt. Als Alternative sah der Haftbefehl eine Ersatzfreiheitsstrafe von 92 Tagen vor.
Bezahlung vor Ort verhindert Gang ins Gefängnis
Nachdem die Bundespolizisten dem Mann den Haftbefehl eröffnet hatten, zeigte sich dieser einsichtig und zahlungsfähig. Er überwies oder übergab die geforderte Summe noch auf der Dienststelle am Flughafen.
Durch die vollständige Zahlung der 4.384,15 Euro wendete der 49-Jährige den Antritt der 92-tägigen Haftstrafe ab. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte er die Wache als freier Mann verlassen und seine geplante Weiterreise fortsetzen.