Dresden. Die neue Carolabrücke wird nach dem Entwurf von FHECOR/TSSB gebaut. Der Stadtrat stimmte am Donnerstag mit 39 zu 31 Stimmen für einen Ersetzungsantrag in der vom Bauausschuss geänderten Fassung. Damit entschied er sich gegen die ursprüngliche Vorlage, die dem Entwurf von Leonhardt, Andrä und Partner (LAP) folgte, den Expertenkommission und Begleitgremium empfohlen hatten. Auch Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) hatte sich für LAP ausgesprochen, er halte diesen Entwurf für den sinnvollsten. Den Ausschlag gab das Bürgervotum: Beim CarolaVOTE hatte FHECOR/TSSB mit Abstand vorn gelegen. Die Investitionen beziffert die Stadt auf rund 140 Millionen Euro, der Baubeginn ist für Mai 2028 vorgesehen.
Streit um die Spuren
Ein eigener Streit entzündete sich an der Zahl der Fahrspuren. Ex-Straßenbauamtschef Reinhard Koettnitz warb in einem Gastbeitrag für nur zwei Autospuren und rechnete mit Einsparungen von bis zu 30 Millionen Euro sowie rund 120.000 Euro geringeren Unterhaltungskosten pro Jahr. Dem widersprach Patrick Probst (FDP), realistisch seien bestenfalls sieben bis zehn Millionen Euro. Der fraktionslose Johannes Lichdi rief dazu auf, die Entscheidung um zwei bis drei Monate zu verschieben, und verwies auf drohende Klagen von Naturschutzverbänden gegen den FHECOR/TSSB-Entwurf. Für einen Moment der Erheiterung sorgte Maximilian Aschenbach (Die PARTEI), der zum Dauerstreit über zwei oder vier Spuren trocken anbot: „Wir machen das mit den vier Spuren, aber nur bis zur Hälfte."
Wie es jetzt weitergeht
Mit dem Beschluss beauftragt die Stadt das Planungsteam mit der nächsten Leistungsphase. Auf die Vorplanung folgt die Entwurfsplanung mit der technischen Durcharbeitung, dazu die Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange, das Begleitgremium bleibt eingebunden. Offen sind weiter die rechtlichen Risiken. Auf Nachfrage im Rat erklärte die Verwaltung, für den Ersatzneubau sei bislang keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden. Ob eine solche nötig wird, hänge auch von der Einordnung eines jüngsten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts ab. Der Umfang möglicher Ausgleichsmaßnahmen lasse sich derzeit noch nicht abschätzen.
