Bis zu 4.000 Euro fürs Parken? Dresdner kämpft gegen Gebühren-Schock
Dresden. Am 26. November entscheidet der Stadtrat über die neue Parkgebührenverordnung. Bis dahin macht Torsten Küllig Druck. Mit einer E-Petition wendet er sich gegen die Verdopplung der Parkgebühren und gegen die Praxis, Bewohner bestimmter Gebäude vom Anwohnerparken auszuschließen. Bei einer Aktion vor dem Stadtforum kam er Ende Oktober auch mit Baubürgermeister Stephan Kühn ins Gespräch. Nach Külligs Darstellung sagte Kühn zu, eine Härtefallregelung zu prüfen. Die Stadt bewertet das Gespräch anders.
Was die Zusage wert ist
Kühn habe Küllig vor allem die Rechtslage erklärt, teilt der Geschäftsbereich Stadtentwicklung auf Anfrage mit. Küllig hatte selbst auf einen Bewohnerparkausweis geklagt und am 30. Oktober 2024 vor dem Verwaltungsgericht gegen die Stadt verloren, die Verwaltungspraxis wurde gerichtlich bestätigt. Küllig habe Kühn geschildert, dass andere sächsische Städte sein Problem über eine Art Härtefallregelung lösten, Kühn habe daraufhin zugesagt, das zu prüfen. „Mehr nicht“, so der Geschäftsbereich.
Küllig wertet das Gespräch positiver. „Zunächst einmal freue ich mich, dass Herr Kühn mit mir ins Gespräch gekommen ist und erstmals eine konkrete Perspektive für die betroffenen Bewohner in Erwägung zieht“, sagt er. Entscheidend sei nun, dass aus der mündlichen Verständigung eine nachvollziehbare Regelung werde.
Warum manche Bewohner leer ausgehen
Wer einen Bewohnerparkausweis bekommt, hängt am Gebäude. Die Regelung zielt laut Stadt auf Altbauquartiere, die wegen ihrer Entstehungszeit kaum eigene Stellplätze haben. Gebäude, die bei Neubau oder Sanierung einen Stellplatznachweis führen mussten, sind ausgeschlossen. Im Themenstadtplan sind diese Häuser grau markiert, daher der Begriff „ausgegraute Gebäude“, anspruchsberechtigte sind rot.
Hat eine Familie zwei Autos, aber nur einen privaten Stellplatz, bekommt sie für das zweite Fahrzeug keinen Ausweis. Ausnahmen oder Einzelfallregelungen gibt es laut Stadt nicht, auch wegen der Gleichbehandlung in allen Gebieten. Fast immer lasse sich ein privater Stellplatz in zumutbarer Entfernung mieten, alternativ verweist die Stadt auf Carsharing.
Unterschiedlicher Umgang um die Zahlen
Küllig rechnet vor, dass tägliches Parken in der Tarifzone 1 künftig über 4.000 Euro im Jahr koste. Die Stadt bestätigt das nur für den theoretischen Fall, dass jemand sein Auto 365 Tage lang jeweils zum vollen Tagestarif in Zone 1 abstellt, dann kämen 4.128 Euro zusammen. Külligs Wohnung liege allerdings in der künftigen Tarifzone 2, dort wären es 2.114 Euro. Zum Vergleich nennt die Stadt einen Stellplatz im Parkhaus Bautzner Straße für 810 Euro im Jahr.
Teuerste Zone soll größer werden
Die Petition richtet sich auch gegen die geplante Erweiterung der teuersten Tarifzone. Nach der Vorlage soll Zone 1 künftig die Innere Neustadt zwischen Antonstraße und Albertstraße sowie Teile der Wilsdruffer Vorstadt umfassen. Die Stadt begründet das mit hohem Parkdruck und wenigen Parkhäusern, in den Bewohnerparkgebieten 8 und 11 sollen so Plätze für Anwohner frei werden. Ob sonntags Gebühren anfallen, hänge vom Standort ab, in Zone 1 sei das wegen des Tourismus überwiegend zu erwarten.
Mit der Neuregelung will die Stadt den knappen Parkraum besser auslasten und die Gebühren nach fünf Jahren an gestiegene Bau- und Unterhaltungskosten anpassen. Höhere Preise sollen die Nachfrage steuern, zu niedrige Gebühren hätten keine Lenkungswirkung. Das letzte Wort hat der Stadtrat am 26. November.