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DFB weist Dynamo-Einspruch gegen Strafen für Hertha-Spiel ab

DFB weist Dynamo-Einspruch gegen Strafen für Hertha-Spiel ab
Das Spiel Dresden gegen Hertha BSC im April wurde von Ausschreitungen überschattet. (Archivbild) / Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Von: DieSachsen News
Das Urteil des DFB nach den Ausschreitungen im Spiel zwischen Dresden und Berlin bleibt bestehen. Dagegen kann aber noch weiter vorgegangen werden.

Die harten Strafen nach den Ausschreitungen im Zweitliga-Spiel zwischen Dynamo Dresden und Hertha BSC Berlin bleiben bestehen. Wie der Deutsche Fußball-Bund mitteilte, hat das DFB-Sportgericht den Einspruch der Dresdner gegen das Urteil vom 20. Mai zurückgewiesen. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Woche Berufung beim DFB-Bundesgericht eingelegt werden.

Beim 1:0-Sieg der Hertha in Dresden am 4. April war es unter anderem zu massivem Einsatz von Pyrotechnik und im Innenraum zu Ausschreitungen gekommen. Die Polizei musste eingreifen, das Spiel war lange unterbrochen. Zahlreiche Personen wurden verletzt.

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Teilausschluss der Zuschauer bleibt

Daraufhin wurde die Hertha zu einer Geldstrafe in Höhe von 152.000 Euro verurteilt, Dynamo muss 91.200 Euro zahlen. Zudem werden bei den nächsten beiden Dynamo-Heimspielen die Fans teilweise ausgesperrt. Das zweite Spiel wird dabei allerdings zur Bewährung bis zum Sommer 2027 ausgesetzt. Außerdem müssen beide Teams für kommende Spiele ein gemeinsames Sicherheitskonzept erarbeiten und die Gästekontingente reduzieren. 

Dresden sah den Teilausschluss der Zuschauer als Kollektivstrafe an und hatte dagegen Einspruch erhoben. Doch die Argumentationen der Sachsen stimmten das Sportgericht in der mündlichen Verhandlung nicht um. «Zum Sachverhalt hat sich für das Sportgericht nach der Beweisaufnahme in der Verhandlung keine gravierende Änderung ergeben. Szenen wie bei diesem Spiel wollen wir im Stadion nicht sehen», sagte der DFB-Sportgerichtsvorsitzende Stephan Oberholz.

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