Ein Jahr nach dessen Inkrafttreten bewertet die Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch, das Selbstbestimmungsgesetz als großen Erfolg. Sie habe «in vielen Gesprächen unendliche Erleichterung» bei Trans-, Inter- und nicht-binären Menschen gespürt. «Das zeigt mir in aller Deutlichkeit, dass das Gesetz ein großer und wichtiger Fortschritt ist», sagte die SPD-Politikerin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.
«Ohne korrekte Ausweisdokumente ist die gesellschaftliche Teilhabe stark eingeschränkt», sagte Koch. Es sei daher gut und richtig, das Verfahren zur Korrektur von Vornamen und Geschlechtseinträgen niedrigschwellig zu gestalten.
Seit dem 1. November 2024 können Menschen ihren Vornamen und Geschlechtseintrag per Erklärung beim Standesamt ändern lassen. Seither haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes mehr als 22.000 Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister ändern lassen. Das zeigten teils vorläufige Daten von November 2024 bis Juli 2025. Zuvor war eine Änderung zwar möglich, aber komplizierter.