Viele Paare in Sachsen bleiben ungewollt kinderlos – nicht nur aus medizinischen, sondern auch aus finanziellen Gründen. Um ihnen den Zugang zu einer Behandlung zu erleichtern, unterstützt der Freistaat bestimmte Kinderwunschtherapien mit Zuschüssen. Dafür ist der Kommunale Sozialverband Sachsen zuständig, der Zuschüsse zu Kinderwunschbehandlungen vergibt. Seit Anfang 2024 stehen dafür ausschließlich Landesmittel zur Verfügung; der Bund beteiligt sich derzeit nicht mehr.
Im Jahr 2025 wurden nach Angaben des KSV 1.051 Behandlungen in Sachsen gefördert. Demnach flossen Mittel in Höhe von rund 325.000 Euro. Im Schnitt wurden rund 309 Euro pro Behandlung gezahlt. Die Zahl der Anträge beim KSV lag im vergangenen Jahr mit 1.088 deutlich unter den Vorjahren (2023: 1.542 Anträge). Demnach hat sich die Menge der Anträge seit Wegfall der Bundesmittel um knapp 30 Prozent verringert.