Der Zoll in Dresden hat eine Einfuhr von Elektrogeräten unterbunden, die von einem Lkw aus der Türkei nach Deutschland befördert worden waren. Die Geräte - darunter Kühl- und Gefrierschränke und Maschinen zur Teig- oder Fleischverarbeitung - sollten an eine Firma in Hessen gehen, hätten aber gegen die Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes verstoßen, teilte das Hauptzollamt Dresden mit.
Geräte müssen wieder ausgeführt oder vernichtet werden
«Teilweise fehlten erforderliche Unterlagen oder die Produktkennzeichnungen entsprachen nicht den gesetzlichen Anforderungen», hieß es. Die Landesdirektion Sachsen habe das als zuständige Kontrollbehörde geprüft. Folglich dürften die Maschinen nicht auf den europäischen Markt gelangen. Sie müssten wieder ausgeführt oder vernichtet werden.