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Gericht spricht Clemens wegen Verkehrsdelikt schuldig

Gericht spricht Clemens wegen Verkehrsdelikt schuldig
Sachsens Kultusminister Conrad Clemens muss sich wegen eines Verkehrsdelikts vor Gericht verantworten. / Foto: Robert Michael/dpa
Von: DieSachsen News
Sachsens Kultusminister musste sich wegen eines Verkehrsdeliktes vor Gericht verantworten. Aus einem Bußgeldverfahren wurde eine Strafsache. Nach vier Verhandlungstagen folgte nun ein Schuldspruch.

Sachsens Kultusminister Conrad Clemens ist vom Amtsgericht Weißwasser wegen eines Verkehrsdeliktes schuldig gesprochen worden. Das Gericht hatte ihm ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen und Kennzeichenmissbrauch vorgeworfen. Clemens erhielt eine Verwarnung. 

Eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 400 Euro behielt sich Richter Alex Theile vor. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Der Richter schlug zudem vor, dass Clemens binnen eines Jahres an einem mindestens 20-stündigen Verkehrsunterricht teilnimmt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten unisono Freispruch beantragt. 

Clemens war im September 2023 - noch zu seiner Zeit als Leiter der sächsischen Landesvertretung in Berlin - in einer Tempo-30-Zone an einem Altenheim in Krauschwitz (Landkreis Görlitz) mit 81 Kilometer pro Stunde geblitzt worden. Gegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 560 Euro und ein zweimonatiges Fahrverbot hatte er Einspruch eingelegt. 

Das Amtsgericht Weißwasser hatte aus dem ursprünglichen Bußgeldverfahren eine Strafsache gemacht, nachdem es Kenntnis erlangte, dass Clemens wiederholt zum Temposünder wurde.

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