Das Strafverfahren gegen Sachsens Kultusminister Conrad Clemens wegen eines Verkehrsdelikts geht weiter. Zu Beginn des vierten Verhandlungstages am Amtsgericht Weißwasser entsprach Richter Alex Theile zunächst der Bitte beider Seiten nach einem Rechtsgespräch. Es kam nach etwa einstündiger Dauer hinter verschlossenen Türen aber nicht zu einer Einigung. Nach Angaben des Richters ging es um den Fortgang des Verfahrens und Möglichkeiten zur Einstellung.
Vorwurf: illegales Kraftfahrzeugrennen und Kennzeichenmissbrauch
Clemens wird in dem Strafverfahren ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen und Kennzeichenmissbrauch vorgeworfen. Er bestreitet das. Einen Tempoverstoß hatte er eingeräumt und bedauert. Clemens war im September 2023 in einer Tempo-30-Zone an einem Altenheim in Krauschwitz mit 81 km/h geblitzt worden. Er war zu diesem Zeitpunkt noch kein Minister, sondern leitete als Staatssekretär die sächsische Landesvertretung in Berlin.
Clemens saß damals am Steuer eines Dienstwagens, an dem sogenannte Tarnkennzeichen angebracht waren. Er hatte sich ein zweimonatiges Fahrverbot samt 500 Euro Bußgeld eingehandelt. Dagegen legte er Einspruch ein, wollte ihn dann aber wieder zurückziehen. Aus dem Bußgeldverfahren wurde ein Strafverfahren.
Clemens bereut Tempoverstoß
In einer Erklärung zur Sache erinnerte Clemens' Anwalt am ersten Verhandlungstag daran, dass sein Mandant sein damaliges Handeln eingestanden habe. «Es handelt sich um einen Fehler, den er bereut.»
Dass er dafür die volle Verantwortung trage, werde auch durch den Umstand belegt, dass er die Geldbuße beglichen und seinen Führerschein abgegeben habe. Er kritisierte die Entscheidung des Gerichtes, aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat gemacht zu haben.
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