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Kultusminister Clemens vor Gericht - «Deal» scheitert

Kultusminister Clemens vor Gericht - «Deal» scheitert
Sachsens Kultusminister Conrad Clemens muss sich wegen eines Verkehrsdelikts vor Gericht verantworten. / Foto: Robert Michael/dpa
Von: DieSachsen News
Sachsens Kultusminister steht als Angeklagter vor dem Amtsgericht Weißwasser. Er muss sich wegen eines Verkehrsdelikts verantworten. Aus dem ursprünglichen Bußgeldverfahren wurde eine Strafsache.

Das Strafverfahren gegen Sachsens Kultusminister Conrad Clemens wegen eines Verkehrsdelikts geht weiter. Zu Beginn des vierten Verhandlungstages am Amtsgericht Weißwasser entsprach Richter Alex Theile zunächst der Bitte beider Seiten nach einem Rechtsgespräch. Es kam nach etwa einstündiger Dauer hinter verschlossenen Türen aber nicht zu einer Einigung. Nach Angaben des Richters ging es um den Fortgang des Verfahrens und Möglichkeiten zur Einstellung. 

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Richter weist Antrag auf Einstellung des Verfahrens zurück

Danach wurde die Verhandlung fortgesetzt. Richter Theile wies einen Antrag der Verteidigung auf Einstellung des Verfahrens zurück. Die Voraussetzungen dafür seien nicht gegeben, sagte er. 

Die Rücknahme des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid sei erst am Nachmittag des 12. März 2025 erfolgt und damit verspätet. Der Richter hatte zuvor vorgeschlagen, den Fall zu den Akten zu legen, wenn Clemens 10.000 Euro zahlt, an einem Verkehrsaufbauseminar teilnimmt und Schülern mindestens 20 Stunden Verkehrsunterricht erteilt. 

Vorwurf: illegales Kraftfahrzeugrennen und Kennzeichenmissbrauch

Clemens wird in dem Strafverfahren ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen und Kennzeichenmissbrauch vorgeworfen. Er bestreitet das. Einen Tempoverstoß hatte er eingeräumt und bedauert. Clemens war im September 2023 in einer Tempo-30-Zone an einem Altenheim in Krauschwitz mit 81 km/h geblitzt worden. Er war zu diesem Zeitpunkt noch kein Minister, sondern leitete als Staatssekretär die sächsische Landesvertretung in Berlin. 

Clemens saß damals am Steuer eines Dienstwagens, an dem sogenannte Tarnkennzeichen angebracht waren. Er hatte sich ein zweimonatiges Fahrverbot samt 500 Euro Bußgeld eingehandelt. Dagegen legte er Einspruch ein, wollte ihn dann aber wieder zurückziehen. Aus dem Bußgeldverfahren wurde ein Strafverfahren.

Clemens bereut Tempoverstoß 

In einer Erklärung zur Sache erinnerte Clemens' Anwalt am ersten Verhandlungstag daran, dass sein Mandant sein damaliges Handeln eingestanden habe. «Es handelt sich um einen Fehler, den er bereut.» 

Dass er dafür die volle Verantwortung trage, werde auch durch den Umstand belegt, dass er die Geldbuße beglichen und seinen Führerschein abgegeben habe. Er kritisierte die Entscheidung des Gerichtes, aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat gemacht zu haben.

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