Nach dem Willen der Justizministerkonferenz soll die gesetzlich geregelte Strafbarkeit von Politikerbeleidigungen nur noch für kommunale Amts- und Mandatsträger gelten. Einem entsprechenden Antrag Sachsens und Baden-Württembergs, der den Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch einschränkt, stimmte die Ressortchefs bei ihrer Frühjahrstagung in Hamburg zu.
Bislang sind Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen alle «Personen des politischen Lebens» strafbar. Der Paragraf 188 war 2021 geändert worden - auch mit Blick auf die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) zwei Jahre zuvor.