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Schleppende Kostenerstattung des Freistaats an Kommunen

Schleppende Kostenerstattung des Freistaats an Kommunen
Die Kommunen warten auf Kostenerstattungen vom Freistaat. (Symbolbild) / Foto: Sebastian Willnow/dpa
Von: DieSachsen News
Die Kosten für die Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sollen Land und Bund tragen. Warum müssen Kommunen aber lange auf die Begleichung der Rechnungen warten?

Die Kommunen in Sachsen warten darauf, dass ihnen der Freistaat Kosten in Millionenhöhe für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen begleicht. Mitte September waren sachsenweit noch Rechnungen über rund 75 Millionen Euro offen, wie aus einer Antwort von Sozialministerin Petra Köpping (SPD) auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Landtag hervorgeht.

Die Stadt Leipzig hat demnach offene Forderungen von fast 15 Millionen Euro, in Dresden sind es 6,2 Millionen Euro und in Chemnitz knapp 3,7 Millionen Euro. Die kommunalen Jugendämter sind für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten zuständig. Die Kosten sollen aber Bund und Land tragen.

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«Die fehlenden Zahlungen treffen die Jugendhilfe, die ohnehin längst am Limit arbeitet, hart», erklärte die jugendpolitische Sprecherin der Grünen, Christin Melcher. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages habe aber nun beschlossen, dass das Geld ausgezahlt werden könne. In Zukunft sollten die Rechnungen binnen maximal 90 Tagen beglichen werden, forderten die Grünen.

Das Sozialministerium begründete die Zahlungsrückstände damit, dass seit Frühjahr 2022 mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eingereist seien. Dadurch seien mehr Anträge auf Kostenerstattung durch die Kommunen aufgelaufen. Inzwischen sei dem Landesjugendamt befristet mehr Personal zugeordnet worden, um die offenen Rechnungen aus den Jahren 2024 und 2025 bis nächsten März abarbeiten zu können. Danach soll die Digitalisierung helfen, die Erstattungen schneller zu erledigen.

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