Die sächsische Regierung hat ein Gesetz für die Stärkung des Gewaltschutzes für Opfer häuslicher Gewalt auf den Weg gebracht. «Wir stellen ein bedarfsgerechtes und flächendeckendes Hilfesystem bereit», sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD) bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfs in Dresden. «Unser Ziel ist, dass jede Frau, wirklich jede Frau, den notwendigen Schutzplatz bekommt.»
Mehr Schutzplätze und Personal in Beratungsstellen
Der Entwurf, den das Kabinett nun zur Anhörung freigegeben hat, sieht den Ausbau und die Absicherung der bestehenden Strukturen vor.
Bis 2028 sollen etwa 19 neue Schutzplätze für Opfer häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt entstehen. In den sächsischen Einrichtungen für Männer, Kinder und Frauen gibt es dann insgesamt 227 Plätze. Zusätzlich ist mehr Personal zur Beratung von mitbetroffenen Kindern und Jugendlichen in den Schutzeinrichtungen geplant.
In den Beratungsstellen zu häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt, zu Menschenhandel sowie zur Täterberatung soll zudem das Personal verstärkt werden. Die aktuell 67 Stellen sollen bis 2028 um 11 Prozent zunehmen.