Eine jesidische Familie mit vier minderjährigen Kindern aus Brandenburg ist in den Irak abgeschoben worden - auch wenn sie am selben Tag Erfolg mit einem Eilantrag gegen die Abschiebungsandrohung hatte. Ein Sprecher des Brandenburger Innenministeriums sagte, die Familie sei am Dienstag mit einem Flug von Leipzig aus abgeschoben worden. Für das Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zuständig, für die Abschiebung das Land Thüringen. Das Verwaltungsgericht Potsdam hob am Dienstag eine Entscheidung auf, nach der die Familie ausreisepflichtig war. Zuvor berichtete der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB).
Das Bundesamt erklärte, in jedem Fall werde individuell geprüft, ob ein Schutz nach dem Asylgesetz erteilt werde. «Dabei dürfen Integrationsleistungen, so löblich sie auch sind, nicht berücksichtigt werden», teilte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur mit. «Bei der Zuerkennung von Schutztiteln geht es ausschließlich um die Gefahr, die Antragstellenden bei einer möglichen Rückkehr in ihr Herkunftsland droht.» Integrationsleistungen könnten aber eine Rolle bei der Entscheidung über Duldung eine Rolle spielen. Dazu könne das Bundesamt aber aufgrund fehlender Informationen keine Aussagen tätigen.