Der Zoll in Dresden hat eine Einfuhr von Elektrogeräten unterbunden, die von einem Lkw aus der Türkei nach Deutschland befördert worden waren. Die Geräte - darunter Kühl- und Gefrierschränke und Maschinen zur Teig- oder Fleischverarbeitung - sollten an eine Firma in Hessen gehen, hätten aber gegen die Bestimmungen des Produktsicherheitsgesetzes verstoßen, teilte das Hauptzollamt Dresden mit. «Teilweise fehlten erforderliche Unterlagen oder die Produktkennzeichnungen entsprachen nicht den gesetzlichen Anforderungen», hieß es. Die Landesdirektion Sachsen habe das als zuständige Kontrollbehörde geprüft. Folglich dürften die Maschinen nicht auf den europäischen Markt gelangen. Sie müssten wieder ausgeführt oder vernichtet werden. Alle Produkte, die in der Europäischen Union in den Verkehr gebracht werden, müssen unabhängig von ihrem Herkunftsland die in der EU geltenden Bestimmungen zur Produktsicherheit und -konformität erfüllen, wie der Zoll mitteilte. Nur so ließe sich für Verbraucher und Unternehmen ein einheitlich hohes Schutzniveau gewährleisten. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenGeräte müssen wieder ausgeführt oder vernichtet werden
Für den Handel bestimmte Produkte müssen EU-Standards erfüllen