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Neuer OB muss warten – Einspruch gegen Wahl in Aue läuft

Neuer OB muss warten – Einspruch gegen Wahl in Aue läuft
Im 2. Wahlgang gewann Marcus Hoffmann (CDU) Anfang Juni die OB-Wahl in Aue-Bad Schlema. Doch wann kann er das Amt tatsächlich antreten? (Archivbild) / Foto: Sebastian Willnow/dpa
Von: Sachsen News
Wechsel an der Rathausspitze in Aue auf Eis: Erst nach Klärung der Vorwürfe gegen das Wahlergebnis darf Hoffmann starten. Wer in der Zwischenzeit das Sagen hat.

Der neu gewählte Oberbürgermeister von Aue-Bad Schlema, Marcus Hoffmann (CDU), wird das Amt möglicherweise erst später antreten können. Hintergrund ist ein Einspruch gegen das Wahlergebnis durch die rechtsextremen Freien Sachsen. Sie hatten den unterlegenen Kandidaten Stefan Hartung gestellt. Das Schreiben sei beim Landratsamt auf elektronischem Weg eingegangen, informierte die Rechtsaufsichtsbehörde. «Momentan liegen uns keine weiteren Einsprüche vor.» Die Frist dafür laufe noch bis Donnerstag (25. Juni). 

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Einspruch wird geprüft - keine vorgegebene Frist

Der Einspruch werde geprüft und zeitnah bearbeitet, hieß es. Dafür gebe es aber keine gesetzlich vorgegebene Frist. «Der Gewählte kann sein Amt erst antreten, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Gültigkeit der Wahl festgestellt hat oder die Wahlprüfungsfrist ungenutzt verstrichen ist», informierte das Landratsamt. Im Falle einer Anfechtung der Wahl sei das erst nach einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung der Fall. 

Wer führt die Amtsgeschäfte in Aue-Bad Schlema weiter?

Bis dahin führe der bisherige Oberbürgermeister die Amtsgeschäfte weiter. In Aue ist das der langjährige CDU-Politiker Heinrich Kohl, der eigentlich Ende Juli ausscheidet. Sollte er dies ablehnen, müsse der Beigeordnete der Stadt diese Aufgabe übernehmen. Unter bestimmten Umständen kann der Stadtrat den gewählten Kandidaten auch zunächst zum Amtsverweser bestellen - so etwa 2020 in Chemnitz bei Sven Schulze (SPD) geschehen. 

Hoffmann hatte Anfang Juni im zweiten Wahlgang gegen Hartung gewonnen. Den Ausschlag gaben in dem Kopf-an-Kopf-Rennen die Briefwahlstimmen. Insgesamt kam Hoffmann auf 5.007 Stimmen, Hartung auf 4.499. 

In ihrem Einspruch listen die Freien Sachsen angebliche Rechtsverstöße bei der Wahl auf. Unter anderem werden Zweifel am Briefwahlergebnis geäußert. Auch sei eine Wahlurne angeblich nicht ordnungsgemäß versiegelt gewesen. Die Partei wirft zudem Landrat Rico Anton (CDU) vor, das Neutralitätsgebot verletzt zu haben. «Eine Stellungnahme von Herrn Landrat Anton ist aus Termingründen leider nicht möglich», hieß es auf Anfrage dazu seitens des Landratsamtes.

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