Die Rente mit 63 ist längst keine Rente mit 63 mehr
Die politische Debatte beginnt bereits mit einem irreführenden Begriff. Die sogenannte Rente mit 63 ermöglicht besonders langjährig Versicherten nach 45 Versicherungsjahren einen abschlagsfreien Renteneintritt. Für aktuell betroffene Jahrgänge liegt die Altersgrenze jedoch bei 64 Jahren und sechs Monaten. Für Menschen ab dem Geburtsjahrgang 1964 ist der abschlagsfreie Eintritt erst mit 65 Jahren möglich. Es geht also nicht mehr um eine pauschale Rente ab 63, sondern um einen gegenüber der Regelaltersgrenze vorgezogenen Ruhestand für Menschen mit sehr langen Versicherungsbiografien.
Die Alterssicherungskommission empfiehlt nun, diesen abschlagsfreien Rentenzugang vollständig abzuschaffen. Ein vorgezogener Ruhestand soll künftig grundsätzlich nur noch mit Abschlägen oder über besondere gesundheitliche Härtefallregelungen möglich sein. Die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD will die 33 Vorschläge der Kommission als Gesamtpaket umsetzen und das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abschließen. Damit steht eine der weitreichendsten Veränderungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland seit Jahren bevor.