Vertreter des sächsischen Innenministeriums haben trotz des neuen Bundesgesetzes zum Schutz kritischer Infrastruktur vor erheblichen Sicherheitslücken in Deutschland gewarnt. Nach Einschätzung von Jörg Pichler, Leiter der Projektgruppe «Strategie Zivile Verteidigung» im Staatsministerium des Innern (SMI), bildet das sogenannte KRITIS‑Dachgesetz die tatsächliche Gefährdungslage nicht ab.
Das vergangene Woche in Kraft getretene Gesetz, das Betreiber kritischer Anlagen zu einem besseren Schutz verpflichtet, gilt aktuell nur für Einrichtungen, die mehr als 500.000 Personen versorgen. In einem dünner besiedelten Land wie Sachsen führe der bundesweit geltende Schwellenwert dazu, dass nur wenige Einrichtungen überhaupt als kritisch gelten.
«Nach derzeitigem Zuschnitt wäre in Sachsen noch nicht einmal ein Stadtwerk als KRITIS‑Betreiber erfasst», sagte Pichler am Dienstag bei einer Konferenz des Mitteldeutschen Instituts für Sicherheitsindustrie (MISI) in Leipzig. Man rechne aktuell mit etwa 20 betroffenen Unternehmen – aus Sicht des Ministeriums deutlich zu wenig, um die reale Versorgungsstruktur abzubilden.