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Was bedeuten die neuen Energieeffizienzpläne für den Osten?

Was bedeuten die neuen Energieeffizienzpläne für den Osten?
Industrielle Abwärme gilt als wichtiger Baustein für eine klimafreundliche Fernwärmeversorgung. (Archivbild) / Foto: Sebastian Willnow/dpa
Von: DieSachsen News
Das Bundesenergieministerium hat einen neuen Entwurf für das Energieeffizienzgesetz vorgelegt und zur Anhörung gegeben. Geplante Lockerungen könnten auch die Nutzung von Abwärme im Osten beeinflussen.

Geplante Lockerungen beim Energieeffizienzgesetz könnten langfristig die Wärmeversorgung von Haushalten in Ostdeutschland beeinflussen. Im Kern geht es um weniger staatliche Vorgaben für Energieeinsparung - mit möglichen Folgen auch für die Nutzung industrieller Abwärme. Ein Kabinettsbeschluss zu dem geplanten Gesetzentwurf steht allerdings noch aus.

Weniger Vorgaben für Energieeinsparung

Ein Referentenentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht vor, bestehende Vorgaben deutlich zu lockern und stärker an europäische Mindeststandards anzupassen. Das bedeutet: Deutschland würde in einigen Bereichen weniger strenge Regeln zur Energieeinsparung anwenden als bisher. Berichtspflichten sollen reduziert, Anforderungen an Unternehmen vereinfacht werden.

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Abwärme als Chance für günstige Wärme

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das Thema relevant, weil Abwärme als vergleichsweise günstige und klimafreundliche Energiequelle gilt - etwa für Fernwärme. Sie entsteht in Industrieanlagen und wird bislang nur teilweise genutzt. Nach Angaben des Energieministeriums in Sachsen-Anhalt ist industrielle Abwärme «ein strategisch relevanter Baustein der Wärmewende, weil sie kontinuierlich verfügbare, bereits vorhandene Energie nutzbar macht». Auch das sächsische Wirtschafts- und Energieministerium betont die Bedeutung und sieht «ein hohes Potenzial für die sächsische Wärmeversorgung».

Beispiel Leuna-Leipzig

Ein zentrales Beispiel für die Nutzung solcher Abwärme im Osten ist ein länderübergreifendes Projekt: Künftig soll Wärme aus dem Chemiepark Leuna in Sachsen-Anhalt ins sächsische Leipzig geliefert werden. Damit könnten rund 100.000 Wohnungen versorgt werden. Der Bau der rund 19 Kilometer langen Fernwärmetrasse startete im vergangenen Jahr, ab voraussichtlich 2028 soll die Wärme fließen.

Doch was bedeuten die geplanten Änderungen für ein solches Vorhaben? Nach Einschätzung des Energieministeriums in Sachsen-Anhalt sind laufende Großprojekte wie das in Leipzig zunächst nicht gefährdet. «Laufende Leuchtturmprojekte werden zwar dadurch eher nicht gestoppt», teilte das Ministerium auf Anfrage mit. Auch die Stadtwerke Leipzig gehen davon aus: «Für bereits geplante Vorhaben gehen wir nicht davon aus, dass sich die Wirtschaftlichkeit dadurch verschlechtert.»

Weniger Daten erschweren neue Vorhaben

Bereits geplante Projekte wären demnach voraussichtlich nicht gefährdet. Anders könnte es jedoch bei künftigen Vorhaben aussehen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Unternehmen weniger verpflichtet sind, ihre Abwärme zu erfassen und zu melden. Statt klarer Vorgaben soll künftig vor allem geprüft werden, ob sich die Nutzung wirtschaftlich lohnt.

Das hätte vor allem Folgen für die Planung: Wenn weniger Daten über verfügbare Abwärme vorliegen, wissen Kommunen und Stadtwerke oft nicht, wo sich Projekte lohnen könnten. Dadurch könnte es schwieriger werden, Abnehmer zu finden und neue Vorhaben auf den Weg zu bringen - obwohl das Potenzial grundsätzlich vorhanden wäre.

Kritik: Risiken für neue Projekte

Nach Einschätzung des Energieministeriums in Sachsen-Anhalt birgt das Risiken. «Die Anbahnung neuer Projekte könnte schwieriger werden, weil Kommunen, Stadtwerke und potenzielle Abnehmer weniger verlässliche und standardisierte Daten erhalten könnten», teilte das Ministerium mit.

Sachsen-Anhalts Energieminister Armin Willingmann (SPD) erklärte zudem: «Das Bundeswirtschaftsministerium ist gut beraten, beim Energieeffizienzgesetz nachzujustieren.» Bürokratieabbau zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes sei zwar sinnvoll, müsse aber mit Augenmaß betrieben werden. «Sinnvolle Bestrebungen wie die Nutzung industrieller Abwärme sollten dadurch nicht untergraben werden», so Willingmann.

Auch das sächsische Wirtschafts- und Energieministerium sieht einen ähnlichen Effekt. Zwar bringe der Entwurf «erhebliche Erleichterungen für Unternehmen» und trage «damit deutlich zur Bürokratieentlastung bei». Gleichzeitig könnten aber zentrale Vorgaben wegfallen: «Vorschriften zur Vermeidung von Abwärme und zur Minderung der anfallenden Abwärme auf ein technisch unvermeidbares Niveau sollen komplett entfallen.» Dadurch bestehe die Gefahr, dass künftig vorhandene Abwärmepotenziale nicht vollständig erfasst würden.

Unternehmen setzen weiter auf Abwärme

Die Stadtwerke Leipzig setzen dennoch weiter auf die Technologie und sehen in Leuna eine Schlüsselquelle: «Die Ergebnisse der Potenzialanalyse im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung zeigen eindeutig, dass der Großstandort Leuna aufgrund seines erheblichen, ganzjährig konstanten Abwärmepotenzials die höchste Priorität besitzt.»

Auch der Chemiepark-Betreiber InfraLeuna verweist auf das große Potenzial industrieller Abwärme. Weitere Mengen könnten durch zusätzliche Investitionen und neue Technologien künftig erschlossen werden. «Für Investitionsentscheidungen in diesem Bereich sind jedoch vor allem Planungssicherheit, technische Machbarkeit und wirtschaftliche Rahmenbedingungen ausschlaggebend», hieß es.

Gesetz noch im Verfahren

Der Gesetzentwurf wird derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und befindet sich in der Länder- und Verbändeanhörung. Stellungnahmen konnten bis Mitte April eingereicht werden. Welche Auswirkungen die geplanten Änderungen am Ende tatsächlich auf die Wärmeversorgung insbesondere in Ostdeutschland haben werden, ist noch offen.

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