Brandenburg und Thüringen drängen im Bundesrat auf schärfere Regeln gegen den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol am Steuer - aber wie positioniert sich Sachsen hierzu? Der geplante Antrag sei der sächsischen Staatsregierung bekannt, teilte das Infrastrukturministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. «Grundsätzlich lehnen auch wir einen Mischkonsum von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr ab. Jedoch sehen wir zunächst weiteren Abstimmungsbedarf hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Antrags», hieß es weiter.
Derzeit gilt in Deutschland ein Alkoholverbot, wenn bei Cannabis der Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blut erreicht und überschritten ist. Wer unterhalb dieses Wertes und zusätzlich unter 0,5 Promille Alkohol bleibt, darf sich somit noch ans Steuer setzen. Brandenburg etwa hält eine klare Regelung zum grundsätzlichen Verbot des Mischkonsums am Steuer für nötig. Auch andere Länder sehen die jetzige gesetzliche Regelung für Mischkonsum kritisch.