Tausende Kleinunternehmer und Freiberufler in Sachsen hoffen darauf, Corona-Soforthilfen nicht zurückzahlen zu müssen. Bisher hätten mehr als 8.000 Betroffene avisiert, sich von entsprechenden Rückforderungen freistellen lassen zu wollen, informierte die Sächsische Aufbaubank (SAB). Das ist allerdings nur in eng begrenzten Fällen möglich. Seit dieser Woche können über das Portal der Förderbank entsprechende Anträge gestellt werden.
Zinserleichterungen und Verlängerung der Zahlungsfrist
Das Land hatte Mitte Juli Erleichterungen bei der Rückzahlung solcher Hilfen aus der Zeit der Corona-Pandemie bekanntgegeben. Dazu gehören Zinserleichterungen und eine flexible Verlängerung der Zahlungsfrist um bis zu 36 Monate. Im Einzelfall können Unternehmer auch ganz von der Rückforderung befreit werden. Dabei muss den Angaben zufolge das Gesamteinkommen aus der Steuererklärung des Jahres 2023 unter 35.000 Euro netto liegen und Vermögenswerte dürfen 40.000 Euro nicht überschreiten.