Einem siebenjährigen Grundschüler kann zugemutet werden für seinen Schulweg über eine kurze Strecke die S-Bahn zu nutzen. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden hervor. Ein Anspruch auf Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs zwischen Wohnort und nächstgelegener Grundschule im Nachbarort besteht demnach im konkreten Einzelfall nicht. Die Kammer lehnte einen Eilantrag eines Elternpaares aus dem Kurort Rathen (Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) ab.
Gericht: Eltern sollten Schulweg mit Kind üben
Dem folgte das Gericht nicht. Der gesamte Schulweg des betroffenen Kindes weise keine besonderen, über die im Straßenverkehr üblichen Gefahren hinausgehende Hürden auf, hieß es in der Begründung. Alle Fußwege seien beleuchtet, die Bahnübergänge beschrankt oder mit einer Unterführung ausgestattet. Außerdem könne das Fahren mit der S-Bahn und der weitere Schulweg vom Kind mit seinen Eltern geübt werden.
Gegen den Beschluss können die Beteiligten binnen zwei Wochen Beschwerde zum sächsischen Oberverwaltungsgericht erheben.
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten