Der Braunkohletagebau Nochten in Ostsachsen kann uneingeschränkt fortgeführt werden. Die Enteignung eines privaten Waldstückes für den Braunkohletagebau darf damit erfolgen. «Der Beschluss ist unanfechtbar», teilte das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit.
Bei dem Rechtsstreit geht es um ein privates Waldgrundstück bei Rohne, einem Ortsteil von Schleife (Landkreis Görlitz). Es ist seit 2019 an eine Umweltgruppe verpachtet, die dort eigenen Angaben zufolge Kultur- und Bildungsmaßnahmen organisiert.
Der Energiekonzern Leag plant, das Gebiet für die Erweiterung des Tagebaus Nochten abzubaggern. Da die Eigentümerin das Grundstück nicht verkaufen will, beantragte der Energiekonzern eine Grundabtretung zum 1. Januar 2026. Dabei handelt es sich um eine Form der Enteignung im Bergrecht. Das sächsische Oberbergamt gab dem Antrag statt. Dagegen war die Eigentümerin gerichtlich vorgegangen.