Der Mangel an niedergelassenen Hautärztinnen und Hautärzten in Sachsen verschärft sich weiter. Aktuelle Zahlen der ärztlichen Bedarfsplanung zeigen: In vielen Regionen des Freistaates gibt es heute deutlich weniger Hautärztinnen und Hautärzte als noch vor zehn Jahren.
Berechnet wird der sogenannte dermatologische Versorgungsgrad. Er gibt an, wie viele Hautärztinnen und Hautärzte es in einer Region im Verhältnis zum rechnerisch «benötigten» Soll gibt. Grundlage hierfür ist die ärztliche Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigungen. Ein Versorgungsgrad von 100 Prozent bedeutet, dass es genau so viele Dermatologen gibt, wie nach der Planung für die Bevölkerung vorgesehen sind.