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Mutmaßlicher Autodieb auf der A4 bei Burkau gestellt

Mutmaßlicher Autodieb auf der A4 bei Burkau gestellt
Foto: Polizeidirektion Görlitz
Auf der A4 bei Burkau hat die Polizei einen mutmaßlichen Autodieb gestoppt und einen in NRW gestohlenen Audi SQ8 sichergestellt. Der Fahrer stand nach Angaben der Beamten zusätzlich unter Alkohol- und Drogeneinfluss.

Gestohlener Audi SQ8 auf der A4 entdeckt

Am Mittwochvormittag haben Kräfte der Gemeinsamen Fahndungsgruppe (GFG) Dresden einen mutmaßlichen Autodieb auf der A4 bei Burkau gestellt. Der 35-jährige polnische Staatsbürger soll noch in derselben Nacht in Mühlheim an der Ruhr einen Audi SQ 8 im Wert von rund 140.000 Euro entwendet haben.

Als das Fahrzeug Dresden passierte, wurden die Fahnder auf den Mann aufmerksam und verfolgten den SUV in Richtung Görlitz. Bei Burkau musste er wegen eines Staus verkehrsbedingt anhalten. In diesem Moment griffen die Beamten zu und nahmen den Fahrer fest.

Festnahme ohne Beschädigungen am Fahrzeug

Die Polizeimaßnahme verlief nach Angaben der Ermittler reibungslos. Der hochwertige SUV konnte dabei beschädigungsfrei übernommen werden. Für die weiteren Ermittlungen ist das von Bedeutung, da Spuren am Fahrzeug nun unter möglichst unveränderten Bedingungen gesichert und ausgewertet werden können.

Kriminaltechniker untersuchten anschließend den Audi vor Ort und sicherten Beweismaterial. Die Polizei prüft nun, auf welchem Weg das Fahrzeug nach Sachsen gelangte und ob der Festgenommene Teil einer überregionalen Diebstahlsstruktur ist.

Fahrer stand unter Alkohol und Amphetamin

In der Situation stellten die Beamten zudem fest, dass der Mann unter dem Einfluss von Amphetamin und Alkohol stand. Ein Test ergab umgerechnet 0,78 Promille. Daraufhin ordneten die Einsatzkräfte eine Blutentnahme an und nahmen den Fahrer vorläufig fest.

Die Kriminalpolizeiinspektion Görlitz übernahm das Ermittlungsverfahren wegen schweren Bandendiebstahls. Ein Haftrichter soll im Laufe des Donnerstags über das weitere Verfahren entscheiden. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.