Die Bundespolizei hat am Montag einen 48-jährigen Deutschen kurz nach der Einreise aus Tschechien gestoppt, nachdem er zwei Paletten mit insgesamt 788 Kilogramm Kaffeepulver auf seinem Anhänger transportierte. Der Mann war bei Sohland / Spree nach Deutschland eingereist, als die Beamten den Transport kontrollierten und die auffällige Ladung feststellten. Nach seinen Angaben habe er den Kaffee in einem grenznahen Supermarkt für gastronomische Zwecke gekauft. Für solche Einfuhren gilt jedoch nur eine Freimenge von 10 Kilogramm, und diese ist ausschließlich für den privaten Eigenbedarf vorgesehen. Eine derart große Menge fällt daher nicht unter die erlaubte Freigrenze. Da für die Ware keine zollrechtliche Anmeldung vorlag, leitete der Zoll ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung ein.
Der Fall zeigt, dass auch bei Einkäufen im Ausland klare Regeln für die Einfuhr nach Deutschland gelten und größere Warenmengen angemeldet werden müssen. Wer diese Vorschriften missachtet, muss mit einem Verfahren und möglichen finanziellen Folgen rechnen. Bei der Kontrolle kam außerdem ein weiterer Verstoß ans Licht: Die letzte Hauptuntersuchung des Anhängers lag bereits 13 Monate zurück. Auch dafür muss sich der Fahrer nun verantworten. Die Bundespolizei und der Zoll weisen regelmäßig darauf hin, dass bei Grenzübertritten nicht nur die Warenmenge, sondern auch die korrekte Verzollung entscheidend ist. Gerade bei Produkten wie Kaffee, die im Alltag häufig und in größeren Mengen gehandelt werden, kommt es immer wieder zu Missverständnissen über erlaubte Freimengen und den gewerblichen oder privaten Charakter der Einfuhr. Im vorliegenden Fall werteten die Beamten die Menge und den fehlenden Nachweis als klaren Hinweis auf eine nicht ordnungsgemäße Einfuhr.