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Fünftes Finanzierungsabkommen für die Stiftung für das sorbische Volk unterzeichnet

Fünftes Finanzierungsabkommen für die Stiftung für das sorbische Volk unterzeichnet
Franziska Brech, Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für Angelegenheiten der Sorben, übergibt das unterschriebene Fünfte Finanzierungsabkommen dem Vorsitzenden des Stiftungsrates, Marko Kowar (v.l.n.r.: CDU-Abgeordneter Marko Schiemann, Direktor der Stiftung Jan Budar, Leiter des Referats Nationale Minderheiten beim BMI Hans-Leo Dirks, Franziska Brech, Marko Kowar, Vorsitzender der Domowina David Statnik) / Foto: Stiftung für das Sorbische Volk
Von: Uwe Tschirner
Das Fünfte Finanzierungsabkommen für die Stiftung für das sorbische Volk ist rechtsgültig unterzeichnet worden. Damit ist die Finanzierung der Stiftung und ihrer Arbeit für sorbische Sprache und Kultur bis 2030 gesichert.

Finanzierung bis 2030 abgesichert

Die Stiftung für das sorbische Volk hat bei ihrer Frühjahrssitzung am 19. Mai 2026 in Dresden einen wichtigen Schritt für ihre weitere Arbeit gemacht. Im Vorfeld der Sitzung wurde das Fünfte Abkommen zur gemeinsamen Finanzierung offiziell an den Vorsitzenden des Stiftungsrates, Marko Kowar, übergeben. Unterzeichnet wurde es im Umlaufverfahren vom Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, sowie von den Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, Michael Kretschmer, und des Landes Brandenburg, Dietmar Woidke.

Mit dem neuen Abkommen ist die finanzielle Grundlage der Stiftung bis 2030 gesichert. Die Verhandlungen hatten bereits im Sommer 2023 unter Federführung des Bundesministeriums des Innern begonnen. Nun konnten die Zuwendungen so angepasst werden, dass die Stiftung ihre Aufgaben für die sorbische Sprache und Kultur verlässlich fortführen kann. Für das Jahr 2026 beträgt die Förderung insgesamt 29.256,0 TEUR. Für die Jahre 2027 bis 2030 sind jährliche Erhöhungen vorgesehen, um Kostensteigerungen auszugleichen.

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Gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern

Die Finanzierung bleibt weiterhin auf mehreren Schultern verteilt. Der Bund trägt drei Sechstel der Mittel, der Freistaat Sachsen zwei Sechstel und das Land Brandenburg ein Sechstel. Dieses Modell der gemeinsamen Finanzierung hat sich seit Jahren bewährt und bildet die Grundlage für die Arbeit der Stiftung.

Stiftungsdirektor Jan Budar betonte, dass die angepassten Zuwendungen das gewachsene Netz sorbischer Einrichtungen und Projekte erhalten helfen. Zugleich sei es möglich, die Arbeit fortzuführen, ohne Personal abbauen zu müssen. Damit könne die Stiftung auch in den kommenden Jahren ihrem gesetzlichen Auftrag angemessen nachkommen.

Marko Kowar, Vorsitzender des Stiftungsrates, verwies darauf, dass nun vor allem verantwortungsvolle Entscheidungen mit den vorhandenen Mitteln gefragt seien. Ziel sei es, die umfangreichen Aufgaben zum Erhalt der sorbischen Sprache, Kultur und Identität auch über das Jahr 2030 hinaus zu sichern.

Befristete Stellen bleiben erhalten

Der Stiftungsrat beschloss außerdem, die ab 2021 geschaffenen befristeten Stellen fortzuführen und bis 2030 weiter zu finanzieren. Grundlage dafür war eine externe Evaluation aus dem Jahr 2024, die die Notwendigkeit dieser Stellen bestätigt hatte. Damit bleibt eine wichtige personelle Basis für die Arbeit der Stiftung erhalten.

Für die sorbische Gemeinschaft ist das ein bedeutsames Signal. Denn die Stiftung unterstützt nicht nur kulturelle Vorhaben, sondern auch Bildungs- und Sprachprojekte sowie Strukturen, die den Alltag sorbischen Lebens sichtbar und lebendig halten.

Nächste Schritte beim Sorbischen Wissensforum am Lauenareal

Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war das Sorbische Wissensforum am Lauenareal. Hier können nun die ersten Ausschreibungen vorbereitet werden. Sobald für den ersten Bauabschnitt, das sogenannte Hillersche Ensemble, die Baugenehmigung vorliegt und die Unterlagen zeigen, dass der Kostenrahmen eingehalten wird, darf die Stiftung erste Leistungen ausschreiben und beauftragen. Nach jetzigem Stand könnte noch in diesem Jahr damit begonnen werden, den Dachstuhl und marode Holzbalkendecken zu entfernen und zu ersetzen.

Für den zweiten Bauabschnitt, der die Posthalterei und einen Neubau umfasst, wird derzeit der Bauantrag vorbereitet. Liegt die entsprechende Teilgenehmigung vor, kann der Abriss des Gebäudes Lauengraben 8 vorbereitet werden. In diesem Zuge soll auch die Baugrube ausgehoben werden, damit archäologische Untersuchungen beginnen können. Das Projekt ist damit einen weiteren Schritt vorangekommen.

Digitalisierung und Sprachdaten im Fokus

Auch die Digitalisierungsprojekte der Stiftung wurden dem Stiftungsrat vorgestellt. Nachdem die technische Machbarkeit von Spracherkennung und maschineller Textübersetzung bereits erreicht wurde, liegt der Schwerpunkt nun auf der Verbesserung der Qualität. Dafür werden vor allem geeignete Sprachdaten benötigt. Bis zur Herbstsitzung soll geprüft werden, welche quantitativen, qualitativen, inhaltlichen und nutzungsrechtlichen Bedarfe für die weitere Sammlung von ober- und/oder niedersorbischen Sprachdaten bestehen.

Diese Daten sind wichtig für Anwendungen wie Chatbots, Übersetzungsdienste oder Bildungsangebote. Ziel ist es, digitale Werkzeuge zu schaffen, die den Zugang zur sorbischen Sprache erleichtern und ihre Nutzung in modernen Kommunikationsformen stärken.

Entwicklung des Domowina-Verlags und weitere Themen

Der Stiftungsrat nahm außerdem das Entwicklungskonzept für die Domowina-Verlag GmbH zur Kenntnis. Zugleich wurde gefordert, das Konzept inhaltlich zu ergänzen und die vorgesehenen Maßnahmen besser zu priorisieren. Damit soll die weitere Ausrichtung des Verlages klarer gefasst werden.

Weitere Tagesordnungspunkte betrafen die Benennung neuer Beiratsmitglieder für das Förderprogramm „Sorbische Sprache und Kultur im Strukturwandel“ für Projekte im Freistaat Sachsen sowie Fragen der Sprachentwicklung in der Stiftungsverwaltung und in den geförderten Einrichtungen. Auch diese Themen zeigen, dass die Pflege der sorbischen Sprache nicht nur kulturell, sondern auch organisatorisch und administrativ dauerhaft begleitet werden muss.

Stiftung mit klarer Aufgabe für Sprache und Kultur

Die Stiftung für das sorbische Volk wurde 1998 durch einen Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bautzen errichtet. Ihr Zweck ist die Pflege und Förderung der sorbischen Sprache und Kultur als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes. Finanziert wird die Stiftung seit ihrer Gründung gemeinsam durch den Bund, das Land Brandenburg und den Freistaat Sachsen.

Mit dem nun unterzeichneten fünften Finanzierungsabkommen sind die Voraussetzungen geschaffen, diese Aufgabe in den kommenden Jahren fortzuführen. Für die sorbische Sprache und Kultur bedeutet das Planungssicherheit, Kontinuität und neue Handlungsspielräume für Projekte, Personal und Infrastruktur.

Uwe Tschirner
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Uwe Tschirner

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