Ist Christstollen ein To-Go-Produkt? Die neue Verpackungsregel für Stollen sorgt in Sachsen für Unmut. Das Umweltbundesamt hatte entschieden, dass der 750-Gramm-Stollen, der üblicherweise in einer Folie verpackt ist, unter das Einwegkunststoffgesetz fällt. Deshalb ist eine Abgabe fällig. Am Samstag reihte sich auch Sachsens Wirtschaftsminister Dirk Panter (SPD) in die Schar der Kritiker ein.
Regelung wirkt «wie ein moderner Schildbürgerstreich»
«Solche Regelungen versteht kein Mensch. Wer soll ernsthaft glauben, dass jemand einen 750-Gramm-Stollen im Winter direkt unterwegs verzehrt? Schon der Staubzucker macht das unmöglich», erklärte Panter. Stollen als To-Go-Produkt einzustufen, wirke «wie ein moderner Schildbürgerstreich» und sei genau die Art von unnötiger Bürokratie, die die Leute zu Recht aufrege.
Die sächsischen Stollenbäcker nun mit einer Abgabe für vermeintliche To-Go-Produkte zu belasten, ist laut Panter «praxisfern». Es gebe schon genug Ärgernisse im Alltag der Betriebe, man dürfe ihnen nicht noch realitätsferne Hürden aufbürden. Natürlich sei es wichtig, die Umwelt zu schützen. «Aber dabei sollten wir den gesunden Menschenverstand im Blick behalten und keine Regeln schaffen, die an der Realität vorbeigehen.»