Die schwarz-rote Koalition will die Preise für Diesel und Benzin drücken und dafür die Energiesteuer für zwei Monate senken. «Danach wird automatisch wieder der alte Steuersatz gelten. Das bedeutet ehrlicherweise, dass jedenfalls dann die Preise auch wieder steigen werden», sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Drohen nun Hamsterkäufe? Wie viel Diesel und Benzin dürfen private Haushalte überhaupt einlagern und was ist mit Brandschutz?
Darf ich Benzin und Diesel auf meinem Grundstück lagern?
Ja, aber es gibt Regeln. Ein Blick in die Sächsische Garagenverordnung klärt auf. Dort steht, dass in Mittel- und Großgaragen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht aufbewahrt werden dürfen. «In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden.» Kleingaragen haben in Sachsen eine Nutzfläche von bis zu 100 Quadratmetern, Mittelgaragen zwischen 100 und 1000 Quadratmetern und Großgaragen von mehr als 1000 Quadratmetern.