Das Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge verbietet ab sofort die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern. Die Allgemeinverfügung tritt laut dem Landkreis ab sofort in Kraft. Grund dafür ist die bestehende Trockenheit. «Kleinere Gewässer sind teilweise nahezu vollständig ausgetrocknet», heißt es in einer Pressemitteilung.
Verboten sind damit nun etwa die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern wie Flüssen und Seen. Auch die Befüllung privater Pools aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung und die Bewässerung von etwa Gärten werden eingeschränkt. Letzteres ist demnach zwischen 9 und 19 Uhr untersagt. Die Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 30. September dieses Jahres.