Die sächsischen Landwirte sollen für verspätet ausgezahlte EU-Gelder einen Nachteilsausgleich bekommen. Darauf hat sich das sächsische Kabinett am Dienstag verständigt. Der Ausgleich soll einmalig und pauschalisiert ausgezahlt werden, hieß es. Die Pauschale werde standardisiert ermittelt und decke Kosten etwa für Zinslasten etwaiger Überbrückungskredite, Stundungsgebühren oder gegebenenfalls anfallende Beratungsleistungen. Noch sei unklar, wie viele Betriebe einen Antrag auf einen solchen Ausgleich stellen.
Konkret geht es in dem Fall um Direktzahlungen der EU. Sie werden in Sachsen üblicherweise am Jahresende ausgezahlt - insgesamt rund 241 Millionen Euro für etwa 7000 Betriebe. Ende Oktober hatte das Agrarministerium eingeräumt, dass es wegen Problemen bei der Softwareanpassung wohl erst im Februar dazu kommt. Das Ministerium machte geltend, dass Regelungen zur gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union von 2023 an grundlegend verändert wurden und es an IT-Fachkräften für die Softwareanpassungen mangele.