Die sächsischen Landwirte bekommen einen Nachteilsausgleich für verspätet ausgezahlte EU-Gelder. Das sächsische Kabinett hat sich darauf verständigt. Der Ausgleich wird einmalig und pauschalisiert ausgezahlt und deckt Kosten wie Zinslasten, Stundungsgebühren und Beratungsleistungen.
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