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Krisenstab schärft Regeln für Supermärkte in Sachsen nach

Symbolbild Corona / pixabay
Symbolbild Corona / pixabay

Der Corona-Krisenstab der Landesregierung hat die Regeln für Supermärkte in Sachsen nachgeschärft. Demnach müssen künftig Waren, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, vom Rest des Angebots abgetrennt werden. Sie dürfen dann nicht mehr verkauft werden. Die sächsische Corona-Schutzverordnung werde um den entsprechenden Passus ergänzt, teilte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums am Freitag auf Anfrage mit. Zuvor hatte die in Chemnitz erscheinende «Freie Presse» berichtet.

Laut Ministerium reicht es aus, wenn die Waren etwa durch Absperrband separiert werden. «Eine Entfernung der Ware aus dem Verkaufsraum ist nicht erforderlich», hieß es. Zu den Dingen, die nicht zum täglichen Bedarf gehören, zählen etwa Kleidung, Bücher oder Spielzeug. Andere Bundesländer, etwa Bayern, haben den Verkauf im Lockdown hingegen anders geregelt: Dort dürfen Supermärkte, in denen mehr als 50 Prozent Waren des täglichen Bedarfs und Lebensmittel verkauft werden, auch andere Waren anbieten. Laut «Freie Presse» hatte es Kontrollen von Ordnungsämtern in Supermärkten gegeben.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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