loading

Nachrichten werden geladen...

20 Millionen Euro Härtefallhilfen

Eurobanknoten liegen auf einem Tisch. / Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration
Eurobanknoten liegen auf einem Tisch. / Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration

Hohe Preise sorgen bei vielen kleinen und mittleren Unternehmen für Kopfschmerzen. Damit energieintensive Betriebe nicht in die Knie gehen, soll es ab kommenden Monat Härtefallhilfen für sie geben.

Dem sächsischen Mittelstand stehen rund 20 Millionen Euro an Finanzhilfen aus dem Härtefallprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Verfügung. Der Freistaat habe die dafür erforderliche Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund abgeschlossen, teilte das sächsische Wirtschaftsministerium am Dienstag in Dresden mit. Für die Bewilligung ist die Sächsische Aufbaubank (SAB) zuständig.

Ab Ende März soll es auf der SAB-Webseite detaillierte Informationen zum Programm sowie eine Berechnungshilfe geben. Am 12. April soll das Programm starten. «Der Mittelstand ist das Rückgrat der sächsischen Wirtschaft, der wichtigste Arbeitgeber und Ausbilder im Freistaat», sagte Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD). Das neue Programm unterstütze Härtefälle in der Energiepreiskrise.

Der Freistaat habe ein modulares sowie ein zeitlich gestaffeltes Programm konzipiert. Demnach sollen kleine und mittlere Unternehmen, die zwischen Juli und Dezember letzten Jahres von besonders hohen Preissteigerungen betroffen waren, eine pauschale Unterstützungszahlung von einem Zwölftel der Energiekosten 2022 für Gaskunden erhalten. Alternativ zwei Zwölftel bei Strom und sonstigen Energieträgern. Je nach Entwicklung der Preise sowie Mittelabfluss könne dieses Programmmodul für dieses Jahr verlängert werden.

Ergänzend sollen im Modul Härtefallhilfe Plus 2022 deutlich höhere Unterstützungsleistungen bereitgestellt werden: nämlich 80 Prozent der Mehrkosten für Energie im Leistungszeitraum - gedeckelt auf den steuerlichen Verlust. Dieses Modul ziele auf kleine und mittlere Unternehmen, die durch die Kostensteigerungen in ihrer Existenz gefährdet sind. Zudem können durch Entscheidung einer einzuberufenden Härtefall-Kommission Ausnahmen in Bezug auf die Antragssteller sowie die Leistungsvoraussetzungen und -höhe zugelassen werden.

Copyright 2023, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten

Unterstützt von:

publizer