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Die Brückenbauer und ihre Debatten

Die Albertbrücke ist wieder befahrbar. Nur die östliche Fahrspur der Hoyerswerdaer Straße bleibt zwischen Carusufer und Melanchthonstraße noch bis zum 23. September 2016 für den Autoverkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt über das Carusufer. 

Wir halten fest:

  1. Ab 24.09. 2016 sind auch alle Anliegerstraßen wieder frei
  2. Die Radwege sind nicht zu schmal
  3. Das Geländer ist noch nicht fertig - bitte nicht festhalten


Zwei Jahre Bauzeit. Zu lange, sagen die einen, zu teuer die anderen und zur Eröffnung gabs Stau. 

Denn neugierig waren sie doch. Die Fotos sind am Dienstag, 06.09. 2016 um 17.30 Uhr entstanden. Fünf Räder, eine Bahn, drei Autos an der Ampel. Wenn das der Berufsverkehr einer Großstadt ist, kriegen Hamburger, Münchner, Kölner jetzt die Krise und sie werden sich nie nie wieder davon erholen.

Die Fakten aus der Stadt:

Seit April 2014 wurde die baufällige Albertbrücke saniert und um 3,60 Meter auf 22,20 Meter verbreitert. Damit bietet sie jetzt neben dem größeren Gleisabstand von drei Metern auf jeder Seite einen 4,10 Meter breiten Rad- und Fußweg. Neben der Albertbrücke wurden die angrenzenden Plätze Rosa-Luxemburg-Platz und Sachsenplatz an den neuen Querschnitt angepasst und grundhaft ausgebaut.

Die Arbeiten auf der Brücke verliefen in drei Bauabschnitten. Zuerst wurde für die Straßenbahn ein Behelfsgleis auf der stadtwärtigen Seite gebaut. Anschließend konnte die landwärtige Brückenhälfte saniert und verbreitert werden. In der dritten Phase wechselte die Straßenbahn auf das neue Gleis und es folgte der Ausbau der stadtwärtigen Brückenseite. Parallel wurden die öffentliche Beleuchtung, die Verkehrssignale und die Versorgungsleitungen erneuert. Die Hauptbauleistungen führte eine Arbeitsgemeinschaft der Hentschke Bau GmbH und Sersa GmbH aus.

Im Zuge der Brückensanierung konnte auch die Verkehrssituation auf der Güntzstraße zwischen dem Sachenplatz und der Dürerstraße verbessert werden. Der Radweg vom Sachsenplatz kommend führt jetzt auf der Straße entlang bis zur Dürerstraße. Damit hat sich der Gefahrenpunkt vor dem Altenheim entschärft. Radfahrer haben nun einen Radstreifen mit einer Breite von 2,10 Metern zur Verfügung.

Die Kosten des Bauvorhabens beliefen sich für die Landeshauptstadt Dresden auf 20 Millionen Euro. Davon waren 13,4 Millionen Euro Fördermittel des Freistaates Sachsen. Darüber hinaus investierten die Dresdner Verkehrsbetriebe für die Erneuerung ihrer Anlagen 6,6 Millionen Euro. Die Modernisierung der Versorgungsleitungen von Drewag, Stadtentwässerung Dresden, Telekom, Kabel Deutschland und Vodafone kostete die Unternehmen insgesamt 1,5 Millionen Euro.

Die Fakten zum Radweg aus dem Straßen- und Tiefbauamt

"Die Radwege auf der Albertbrücke wurden ordnungsgemäß gebaut", so Gunther Hentschelmann, stellvertretender Leiter des Straßen- und Tiefbauamtes. Mit der Brückensanierung sind die Geh- und Radwege um 80 Zentimeter verbreitert worden, von 3,30 Meter auf 4,10 Meter. Das entspricht der von der Landesdirektion Sachsen im Planfeststellungsverfahren genehmigten Breite. Der neue Geh- und Radweg gliedert sich in einen zwei Meter breiten Gehweg und einen 2,10 Meter breiten Radweg.

Der Radweg wird unterteilt in einen Schutzstreifen von 50 Zentimetern Breite und den 1,60 Metern breiten Radweg. Der Schutzstreifen dient dem Sicherheitsabstand zwischen Radfahrern und Kraftfahrzeugverkehr. Da Kraftfahrzeuge maximal entlang der Bordsteinkante fahren können, ist diese für die Bemaßung zugrunde zu legen, d.h. beim Messen ist wie auf den beiliegenden Bildern dargestellt, auf diesen Punkt zu loten.

"Beim Nachmessen des ADFC wurde dies offensichtlich nicht beachtet. Dieses Missverständnis hätte einfach aufgeklärt werden können, wenn sich der ADFC bei einem Projektverantwortlichen der Stadt gemeldet und die Messung gemeinsam in dessen Anwesenheit vorgenommen hätte", so Gunther Hentschelmann weiter.

Es wäre bereits die Ausweisung eines benutzungspflichtigen Radweges in einer Breite von 1,50 Metern ausreichend gewesen (Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, § 2 Absatz 4 Satz 2, "II Radwegebenutzungspflicht" Rn 18). Die gewählte Querschnittsaufteilung stellt einen Kompromiss aus verkehrlichen, städtebaulichen, naturschutzrechtlichen und denkmalschutzrechtlichen Anforderungen an das Baudenkmal Albertbrücke dar. Sie ist für alle Verkehrsteilnehmer mit einer deutlichen Qualitätsverbesserung gegenüber dem ursprünglichen Brückenquerschnitt verbunden.