Nach Rückgabe eines Teils der erbeuteten Juwelen aus dem Grünen Gewölbe machen die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) nun Schadenersatzansprüche geltend. «Die genaue Schadenshöhe wird derzeit auf Grund der im Dezember zurückgeführten Schmuckstücke noch festgestellt», sagte SKD-Sprecher Holger Liebs am Donnerstag auf Anfrage. Dazu habe der Freistaat Sachsen beim Landgericht Dresden im derzeit laufenden Strafverfahren zu dem Einbruch einen sogenannten Adhäsionsantrag gestellt. Es sei absehbar, «dass zivilrechtliche Ansprüche gegen die Angeklagten erfolgreich geltend gemacht werden können».
Das ist mit einem Adhäsionsverfahren unmittelbar im Strafprozess möglich. «Inhalt sind die durch den schweren Einbruchsdiebstahl in das Historische Grüne Gewölbe entstandenen Schäden. «Dazu zählen der entwendete Schmuck und zum Beispiel Schäden am Gebäude und an den Vitrinen», betonte der SKD-Sprecher. Mit Blick auf die Schadenersatzforderungen waren am vergangenen Dienstag erstmals auch drei Vertreter des Landesamtes für Steuern und Finanzen im Gerichtssaal.