Betroffene der Amokfahrt von Leipzig können einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung haben. Dabei geht es um Schmerzensgeld oder Beerdigungskosten, wie die zuständige Verkehrsopferhilfe (VOH) in Berlin mitteilte. Die VHO ist eine Einrichtung der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer. Sie entschädigt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Opfer zum Beispiel dann, wenn ein Fahrzeug unbekannt, unversichert oder absichtlich dazu benutzt wurde, um einen Schaden herbeizuführen.
Was war in Leipzig passiert?
Am 4. Mai war ein 33 Jahre alter Mann mit einem Auto in eine zentrale Einkaufsstraße in Leipzig gefahren. Bei der Amokfahrt starben zwei Menschen – eine 63-jährige Frau und ein 77-jähriger Mann. Sechs weitere Menschen wurden verletzt. Nach der Tat mussten Polizeiangaben zufolge mehr als 80 Menschen betreut werden. Der Täter wurde gestellt und zunächst in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Gegen ihn wird wegen Mordes und Mordversuchs ermittelt.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung ist von der Schadenhöhe abhängig und auf die Mindestversicherungssummen beschränkt. Personenschäden werden dementsprechend mit bis zu 7,5 Millionen Euro und Sachschäden mit bis zu 1,22 Millionen Euro entschädigt.
Gibt es vergleichbare Fälle?
Zwei Jahre nach dem islamistischen Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt haben mehr als 170 Verwandte von Todesopfern und Verletzten insgesamt knapp 3,8 Millionen Euro Entschädigungszahlungen erhalten. Diese Summe hatten die drei zuständigen Stellen, das Bundesamt für Justiz mit dem Härtefallfonds, das Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales und die Verkehrsopferhilfe genannt. Der Betrag wird sich demnach in Zukunft noch erhöhen: In vielen Fällen wurden nicht nur einmalig hohe Summen zur Entschädigung ausgezahlt, sondern lebenslange Zahlungen von monatlichen Grundrenten bewilligt.
Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten